Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Antwort auf die Frage lautet wie so häufig bei Anwälten
Es kommt darauf an
Grundsätzlich richten sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen -gerade im Erbrecht- bietet es sich an, alternative Vergütungsformen zu wählen. Dies ist oftmals sachgerechter.
Erstberatung
Sie wollen sich einen ersten Überblick verschaffen?
Im Rahmen einer Erstberatung analysieren wir Ihre derzeitige (erbrechtliche) Situation. Hierbei prüfen wir evtl. vorhandene Testamente und Erbverträge. Wir ermitteln ggf. den Handlungsbedarf und besprechen die nächsten Schritte.
Die Erstberatung dauert ca. 60-90 Minuten und kostet derzeit ab 200 € incl. MwSt. Maximal fallen für die Erstberatung 226,10 € an.
Sie kann persönlich, telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden – ganz nach Ihren Wünschen.
Gerne können wir auch zu Ihnen nach Hause oder in Ihr Büro kommen. Hierzu können Sie uns vorab Ihre Unterlagen bzw. Fragen zukommen lassen.
Kommt es zu einer weiteren Beauftragung, so wird die Erstberatungsgebühr selbstverständlich angerechnet.
Testamentsberatung
Sie sind unischer, ob Sie ein Testament brauchen? Oder sie haben sich entschieden, ein Testament zu errichten? Sie möchten sich hierzu umfassend beraten lassen?
Die Kosten variieren je nach Aufwand. Zunächst klären wir mit Ihnen gemeinsam die Frage, ob und ggf. in welcher Form Sie Ihren letzten Willen regeln sollten. Wir prüfen den derzeitigen Status quo und zeigen Ihnen Alternativen und Varianten auf. Zielsetzung ist, eine sowohl erbrechtlich, als auch steuerrechtlich für Sie und Ihre späteren Erben vorteilhafte Lösung zu entwickeln und umzusetzen.
Am besten ermitteln wir im Rahmen der Erstberatung den tatsächlichen Aufwand und vereinbaren dann verbindlich, welche Kosten auf Sie zukommen.
Gerne übernehmen wir auch die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht oder vermitteln -wenn nötig- die notarielle Beurkundung. Als Richtschnur können Sie für ein einfaches Testament incl. Hinterlegung beim Amtsgericht (ohne Gerichtsgebühren) mit Kosten in Höhe von etwa 650 € brutto rechnen.
Umfassende Testamente erstellen wir auf Basis einer Honroravereinbarung. Hierüber sprechen wir im Vorfeld offen und transparent.
Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche
In der Regel bemessen sich die Gebühren am RVG. Gegenstandswert ist dann der Betrag, der Ihnen als Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch tatsächlich zufließt.
Gleichgültig ob außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung: Wir erheben bei Annahme des Mandats einen pauschalen Vorschuss in Höhe von mindestens 250,00 € brutto für Auslagen wie Porto und Bürokosten. Weitere Gebühren fordern wir nach Vereinbarung erst an, wenn Ihnen tatsächlich Geld zufließt. Sie müssen demnach vor der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nicht zurückschrecken. Den Vorschuss verrechnen wir selbstverständlich wieder.
Bei sehr hohen oder sehr niedrigen Gegenstandswerten können wir uns auch gerne über eine Honoravereinbarung unterhalten.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Auch hier entscheidet letztlich der Aufwand. Eine einfache und doch individuelle Patientenverfügung ist derzeit schon für etwa 350 € brutto zu erstellen. Ausgenommen sind die Gebühren des Arztes, der ebenfalls konsultiert werden sollte. Im Übrigen ist der tatsächliche Aufwand entscheidend.
Die Kosten einer Vorsorgevollmacht richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Aber auch hier sind zufriedenstellende Lösungen schon ab 350 € brutto zu realisieren.
Übrige Beratungsfelder
In den übrigen Beratungsfeldern sollte auch im Vorfeld verbindlich und transparent über Kosten gesprochen werden. Dies verhindert böse Überraschungen und vermeidbaren Streit. Die Art der Beratung richtet sich auch hier nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Am Ende des Mandats sollte eine in jeder Hisicht zufriedenstellende Lösung vorliegen, bestenfalls für alle Beteiligten.