Anwalt für Erbrecht in Saarbrücken
Jeder kommt irgendwann mit dem Erbrecht in Berührung. Entweder er will Vorsorge für den Notfall treffen, er erbt oder wird enterbt oder er will seinen eigenen Nachlass regeln. Dann ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht der richtige Ansprechpartner für Sie.
Vorsorge
Die Frage der Notwendigkeit von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sollte sich Jeder frühzeitig stellen. Gerade auch das Vorliegen einer familiären Vorbelastung oder ein voranschreitendes Lebensalter können den Handlungsbedarf nochmals enorm steigern. Wir bieten verschiedene Stufen der Beratung – neuerdings auch im preisgünstigen Paket. Bereits vorhandene Verfügungen sollten gerade jetzt überprüft werden. Formulare “zum Ankreuzen” sind häufig unbrauchbar.
Richtig Vererben
Kaum ein anderes Rechtsgebiet bietet derart großes Konfliktpotenzial. Emotionen vermischen sich häufig mit Trauer und meist ist viel Geld im Spiel. Umso wichtiger ist es, bereits frühzeitig den eigenen Nachlass zu regeln. Hierfür bietet sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, sei es durch Testamente, Vermächtnisse oder durch Testamentsvollstreckung.
Diese Regelungen sollen nicht nur das Erbrecht im Blick haben, sondern auch steuerliche Aspekte. Bei vermögenden Familien sollte immer die Errichtung einer Familiengesellschaft oder die vorweggenommene Erbfolge bedacht werden. Auch ein Unternehmertestament will gut überlegt sein, betrifft es doch neben dem Erbrecht auch das Steuer– und Gesellschaftsrecht.
Aber auch die Enterbung stellt sich der Laie häufig leichter vor, als sie tatsächlich ist. Schließlich bietet auch das Behindertentestament viele Möglichkeiten, Sicherheit und Versorgung “unter einen Hut” zu bekommen.
Gerade bei kinderlosen und/oder gleichgeschlechtlichen Paaren kann sich auch die Frage nach einer Adoption stellen. Aber auch bei Patchworkfamilien oder unehelichen Kindern besteht häufig Handlungsbedarf.
Die bewusste Auswahl familienrechtlicher Regelungen kann erbrechtlich große Vorteile bringen, beispielsweise die Wahl des ehelichen Güterstands.
Erbe geworden
Aber auch wer Erbe geworden oder enterbt worden ist, benötigt im Regelfall Hilfe. Hier gilt es, frühzeitig Weichen zu stellen und die richtigen Schritte in die Wege zu leiten.
Vielleicht ist das Erbe auch auszuschlagen oder die Haftung zu begrenzen.
Mitunter sehr rasch ist das Schicksal eines Mietverhältnisses oder eines Zivilprozesses zu klären. Hierfür gelten relativ kurze Fristen.
Auch wenn Sie enterbt wurden, besteht Hoffnung. Möglicherweise ist das “böse” Testament unwirksam, weil der Erblasser nicht mehr testierfähig war oder nicht mehr abweichend verfügen durfte.
Auch auf die Frage, welche steuerlichen Pflichten Sie als Erben treffen haben wir die Antwort. Wir können auch Steuerrecht.
Was tun, wenn ich zwar Erbe geworden bin, der Nachlass aber zu Lebzeiten verschenkt wurde?
Wir können zwar gegen die Trauer nichts ausrichten. Aber unsere Tätigkeit kann in schwierigen Situationen vieles erleichtern oder Streit von vornherein vermeiden. Hierbei sehen wir wuns als Dienstleister an Ihrer Seite, der sich -wenn gewünscht- um alles kümmert.
Konto des Erblassers leergeräumt? Wir prüfen für Sie, ob Ihnen Ansprüche gegen Betreuer oder Bevollmächtigte zustehen.
Terminsvertretung
Gerne übernehmen wir auch die Vertretung in Untervollmacht bei Gericht oder sonstigen Behörden für auswärtige Kollegen zu vorher festgelegten Konditionen. Sprechen Sie uns an.
Aktuelles & Kurioses
Unter “Aktuelles” berichten wir immer wieder über reale Fälle, die uns in unserer täglichen Praxis beschäftigen oder von Entscheidungen verschiedener Gerichte, die wir aufarbeiten und aus unserer Sicht schildern. Somit können Sie sich einen Eindruck verschaffen, wie facettenreich, überraschend, aber auch manchmal humorvoll das Erbrecht sein kann. Viel Spaß beim Lesen.
Vor dem Erbfall
Möchte man seinen Nachlass frühzeitig regeln und den Erben Streit möglichst ersparen, so drängen sich vielleicht folgende Fragen auf:
- Was passiert, wenn ich nichts regele?
- Was ist unter dem Begriff “Seniorenrecht” zu verstehen?
- Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Nachlass zu regeln?
- Welche Auswirkungen haben familienrechtliche Regelungen auf das Erbrecht? Welche Gestaltungen sind sinnvoll?
- Wie kann ich meine Abkömmlinge enterben?
- Welche Besonderheiten gelten für mich als Unternehmer?
- Wie kann ich mein behindertes Kind nach meinem Tod versorgen und das Vermögen erhalten?
- Welche Möglichkeiten habe ich, Personen von der Erbfolge auszuschließen?
- Welche Vorkehrungen kann ich treffen, um meinen letzten Willen durchzusetzen?
- Welche Art der Testamentsvollstreckung kommt in Betracht?
- Wie erreiche ich, dass mein Partner oder meine Kinder das Mietverhältnis fortsetzen können nach meinem Tod?
- Welche Pflichten und Belastungen bürde ich meinen Erben auf ?
- Welche Besonderheiten bestehen bei ausländischem Vermögen und welche Möglichkeiten bestehen, eine Rechtswahl zu treffen?
- Wie kann ich als Steuerberater meinen Mandanten die optimale erbrechtliche Lösung anbieten?
- Wie kann ich für den Fall der Fälle durch eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorsorgen? Welche preisgünstige Möglichkeit bietet sich?
- Wie kann ich meinen Nachlass bereits zu Lebzeiten steuergünstig übertragen? Welche Vorteile bietet die Übergabe mit warmer Hand? Eignet sich eine Familiengesellschaft?
Nach dem Erbfall
Ist man Erbe geworden, so stellen sich viele Fragen – wir beschränken uns auf die häufigsten:
- Soll das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich als Erbe?
- Was tun, wenn ich Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments habe?
- Wer hat die Bestattungskosten zu tragen?
- Welche steuerlichen Pflichten treffen mich als Erben?
- Brauche ich einen Erbschein und wie komme ich dazu?
- Was tun, wenn der Nachlass überschuldet ist? Erbe annehmen oder ausschlagen?
- Was tun, wenn der Nachlass wertlos ist, weil zu Lebzeiten Schenkungen erfolgt sind?
- Welche Rolle kommt mir in einer Erbengemeinschaft zu?
- Wie verhalte ich mich bei fortgesetzter Gütergemeinschaft?
- Wie erfahre ich, was mit dem Geld des Erblassers passiert ist? Welche Auskunft kann ich verlangen?
- Wie ist die Erbengemeinschaft zu verwalten?
- Wie kann die Erbengemeinschaft aufgelöst werden?
- Wann sollte ich einen Verkauf des Erbanteils in Erwägung ziehen?
- Was passiert mit einem Mietverhältnis im Erbfall? Kann ich in der Wohnung bleiben?
- Was tun, wenn die Erben meines Mieters unbekannt sind?
- Was passiert, wenn der Erblasser Partei eines Zivilprozesses war?
- Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Erbe?
- Welche Besonderheiten bestehen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten?
- Wie kann ich als Steuerberater die strafrechtliche Verteidigung meiner Mandanten sicherstellen ?
- Wie kann ich als Erbe meine Haftung für Schulden des Erblassers beschränken? Was tun bei überschuldeten Nachlässen?
Das Erbrecht ist vielschichtig und komplex. Ausführungen auf einer Homepage können eine konkrete Betrachtung des Einzelfalls mit all seinen Facetten nicht ersetzen. Einen ersten Überblick verschafft die Erstberatung. Diese kann persönlich bei uns vor Ort, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
Zur Vorbereitung und um sich einen ersten Überblick zu verschaffen haben wir Informationen zu den wichtigsten Themen für Sie zum Download zusammengestellt. Diese finden Sie hier.
Auf unserer Webseite wollen wir Ihnen einen Überblick geben, mit welchen Problemkreisen Sie möglicherweise konfrontiert werden können.
Ihr Ansprechpartner
Als Ansprechpartner für Fragen rund um das Erbrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Dominik M. Auer zur Verfügung
Rechtsanwalt Dominik M. Auer
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und schloss das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab. Ihm wurde sodann der akademische Grad des Diplom-Juristen verliehen. Anschließend absolvierte er das Referendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken.
Sowohl im Studium als auch im Referendariat bildete das „Deutsche und Internationale Steuerrecht“ den Ausbildungs-Schwerpunkt.
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens wurde Dominik M. Auer als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits im Referendariat sammelte Herr Auer wichtige berufliche Erfahrungen in einer erbrechtlich geprägten Kanzlei in Saarbrücken, in welcher er auch die ersten Jahre seiner Berufstätigkeit verbrachte.
Er steht seinen Mandanten sowohl beratend im Vorfeld als auch forensisch vor Gericht zur Seite.
Herr Rechtsanwalt Auer betreut neben allen gängigen Bereichen des Zivilrechts schwerpunktmäßig Mandate mit Bezug zum Steuerrecht und zum Erbrecht. Insbesondere erbrechtliche Gestaltungen mit dem Bezug zum Steuerrecht bilden den Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Strafverteidigungen übernimmt Herr Auer in ausgesuchten Bereichen wie etwa dem Steuerrecht ebenfalls gerne.
Mitgliedschaften:
Wie kann ich mir einen ersten Überblick über meine erbrechtliche Situation verschaffen?
Einen ersten Überblick kann die Ersteberatung verschaffen. Diese kann persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.
Ist eine Erstberatung kostenlos?
Nein. Die Erstberatung kostet derzeit ab 200 € brutto. Maximal fallen Gebühren in Höhe von 226,10 € an. Dafür erhält der Mandant aber auch konkrete Antworten auf seine Fragen. Er hat hinterher einen Überblick, ob er aktiv werden sollte und welche Schritte erforderlich sind.
Kann ich meine Unterlagen und Fragen vorab schicken?
Ja! Dies erleichtert die Beratung und ermöglicht, noch dezidierter auf den Einzelfall eingehen zu können.
Bildquellen
- vor dem Erbfall: MakroBetz/Shutterstock.com
- nach dem Erbfall: Pixel-Shot/Shutterstock.com
- Übergabe mit warmer Hand: Philip Steury/shutterstock.com
- Erbschaftsteuer: Alexander Limbach/shutterstock.com