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Corona-Update Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Corona-Update Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht hat, sollte diese dringend überprüfen. Meist stammen die Verfügungen noch aus einer Zeit, in der an Corona oder ähnliche Krankheiten nicht zu denken war. Hieraus ergeben sich oftmals fatale Regelungslücken.

Anwendungsbereich nicht eröffnet

Entweder sollen die Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten die Situation am Lebensende regeln. Dieser Fall ist nicht eingetreten, wenn der Betroffene zwecks Beatmung (vorübergehend) in ein künstliches Koma versetzt wird.

Enthält die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht keinen Hinweis auf diese besondere Situation, so haben die Angehörigen im Zweifel nicht einmal eine wirksame Vorsorgevollmacht in der Hand. Der Anwendungsbereich ist nicht eröffnet. Es besteht die Gefahr, dass vorübergehend eine Betreuung durch einen fremden Betreuer eingerichtet wird. Genau dies sollte die Vorsorgevollmacht jedoch verhindern!

Anwendungsbereich vorschnell eröffnet – Folgen nicht reversibel

Bei einer Vorsorgevollmacht bleibt es meist ohne größere Folgen, wenn der Anwendungsbereich sehr schnell eröffnet wird und sich die gesundheitliche Lage im Nachhinein wieder bessert.

Bei einer Patientenverfügung kann dies jedoch anders aussehen. Stellen Sie sich vor, die Patientenverfügung schließt generell eine künstliche Beatmung aus und stellt nicht ausschließlich auf das Lebensende ab. Dann kann jeder (kurzfristige) Krankenhausaufenthalt mit Beatmung dazu führen, dass die Patientenverfügung umgesetzt wird – eine Beatmung wird unterlassen. Die Folgen sind nicht mehr reversibel.

Überprüfung erforderlich

Wir empfehlen ohnehin, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten in bestimmten Abständen zu überprüfen. Oftmals ändern sich Lebensumstände oder der Gesundheitszustand. In Zeiten von Krankheiten, an die vor ein paar Jahren noch keiner dachte, ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung jedenfalls unumgänglich.

Wir prüfen, ob Handlungsbedarf besteht und passen die Verfügungen bzw. Vollmachten den Gegebenheiten an. Vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung oder fordern Sie sich unseren auf Corona abgestimmten Entwurf einer Patientenverfügung an. Tel. 0681 3875 1450.