Erbrecht geht Jeden an
Verstirbt ein nahestehender Mensch, so kann sich vieles ändern. Als wären Trauer und Formalitäten nicht schon genug – der Erbfall selbst kann so manche Herausforderung bereithalten.
Soll ich die Erbschaft überhaupt annehmen?
An erster Stelle sollte sich jeder die Frage stellen, ob er das Erbe überhaupt annehmen sollte. Es gibt Konstellationen, in denen eine Ausschlagung sinnvoller ist. Welcher Weg für Sie der Richtige ist, können wir gerne besprechen.
Versteht Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geerbt?
Erben mehrere, so bilden sie eine Erbengemeinschaft. Oftmals ist der Streit dann vorprogrammiert. Hier können wir Ihnen helfen. Sowohl Verwaltung, als auch Auseinanersetzung gehören in fachkundige Hände. Lassen Sie uns frühzeitig in Kontakt treten.
Sie wurden enterbt?
Selbst wenn Sie enterbt wurden, stehen Ihnen in der Regel Pflichtteils– und ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche zu. Lassen Sie uns über Ihre Ansprüche reden. Gerne machen wir diese für Sie geltend und setzen die Ansprüche notfalls auch durch. Unter Umständen ist die Entziehung des Pflichtteils unwirksam.
Ist der Nachlass überschuldet?
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, dass die Erben ausnahmsweise nicht für die Schulden des Erblassers haften. Die Haftung kann ggf. auf den Nachlass beschränkt werden.
Erbschaftsteuer?
Erben müssen sich häufig auch mit der Erbschaftsteuer auseinandersetzen. Ob und ggf. welche Erklärungen abzugeben sind klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch. Gerne arbeiten wir mit Steuerberatern zusammen und stehen in erbrechtlichen Fragen zur Seite. Gerne beraten wir Sie zu Ihren steuerlichen Pflichten und erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung.
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- Erbschaftsteuer: Alexander Limbach/shutterstock.com