Ihr Ansprechpartner
Als Ansprechpartner für Fragen rund um das Erbrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Dominik M. Auer gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Dominik M. Auer
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und schloss das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab. Ihm wurde sodann der akademische Grad des Diplom-Juristen verliehen. Anschließend absolvierte er das Referendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken.
Sowohl im Studium als auch im Referendariat bildete das „Deutsche und Internationale Steuerrecht“ den Ausbildungs-Schwerpunkt.
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens wurde Dominik M. Auer als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits im Referendariat sammelte Herr Auer wichtige berufliche Erfahrungen in einer erbrechtlich geprägten Saarbrücker Kanzlei, in welcher er auch die ersten Jahre seiner Berufstätigkeit verbrachte.
Er steht seinen Mandanten sowohl beratend im Vorfeld als auch vor Gericht zur Seite.
Herr Rechtsanwalt Auer betreut neben allen gängigen Bereichen des Zivilrechts schwerpunktmäßig Mandate mit Bezug zum Steuerrecht und zum Erbrecht. Insbesondere erbrechtliche Gestaltungen mit steuerrechtlichem Hintergrund bilden den Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Als geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV e.V.) wickelt er auch Testamentsvollstreckungen professionell ab und kann hierbei auf speziell geschulte Mitarbeiter zurückgreifen. Aber auch Mandanten, die zum Testamentsvollstrecker berufen wurden und professionelle Hilfe benötigen, unterstützt er immer wieder.
Auch Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen wie etwa dem Steuerrecht übernimmt Herr Rechtsanwalt Auer sehr gerne.
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