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Antons Adoption

Antons Adoption – Adoption ist nicht gleich Adoption

Immer wieder begegnen wir der Frage, ob es aus erb- und v.a. steuerlicher Sicht nicht sinnvoll sein kann, die späteren Erben zu adoptieren.

Klare Antwort: es kommt darauf an.

Adoptionen können v.a. steuerliche Vorteile haben. Adoptierte Kinder kommen in den Genuss der vollen Freibeträge in der Schenkung- und Erbschaftsteuer. Wichtig ist, auf bestimmte Details zu achten. Insbesondere ist entscheidend, ob es sich um eine schwache oder eine starke Adoption handeln soll. Hierzu folgender Fall:

Anton (A) und Berthold (B) sind seit geraumer Zeit liiert und seit 5 Jahren sogar verheiratet. Kinder haben beide nicht. B hat einen Neffen (N), den beide ins Herz geschlossen haben. N hat auch schon zwei Kinder, Ottmar (O) und Paul (P).

Da es A und B durch harte Arbeit jeweils zu einem gewissen Wohlstand gebracht haben und nicht möchten, dass die missliebige „bucklige“ Verwandtschaft etwas erbt, wollen sie den N jeweils zum Alleinerben einsetzen. Hierzu lassen sich von uns beraten.

Erbrecht stellt keine große Hürde dar

A und B haben Gütertrennung vereinbart. Sie möchten nicht, dass der andere Ehepartner etwas erbt. Sie sind der Meinung, dass dies unnötig sei. Daher errichtet jeder ein Testament, in dem er den N als Alleinerben einsetzt. Beide verzichten auf den Erb- und Pflichtteil des Ehegatten.

Steuerrecht größere Hürde – Kein erbrecht ohne Steuerrecht

Wir sind der festen Überzeugung, dass zu einer vernünftigen erbrechtlichen Beratung auch immer ein Blick durch die steuerrechtliche Brille gehört. In diesem Fall hätte N jeweils einen Freibetrag von derzeit nur 20.000 €. Auch die Steuerklasse in der Erbschaftsteuer wäre äußerst unvorteilhaft.

Adoption als Gestaltungsmittel?

A und B haben davon gehört, dass Sie N adoptieren könnten. Hierdurch könnte N von jedem einen Betrag in Höhe von derzeit 400.000 € (Stand 11/25) steuerfrei erben. Diese Idee ist auf den ersten Blick nicht schlecht.

Steuerlicher Aspekt darf nicht entscheidend sein

Wir haben A und B dahingehend beraten, dass die mögliche Besserstellung in der Erbschaftsteuer nicht Triebfeder für das Vorhaben sein darf. Da A und B aber ein sehr inniges, ja väterliches Verhältnis zu N haben, lassen sich viele weitere Gründe finden, die eine Adoption rechtfertigen.

Schwache oder starke Adoption?

Bei einer schwachen Adoption bestehen familiäre Bindungen zu der „alten“ Familie und zu der „neuen“ Familie. Dies bedeutet, dass zu beiden Familien bzw. Eltern grundsätzlich erbrechtliche Ansprüche bestehen. Dies kann auch Vorteile haben. Kinder können von 4 Elternteilen erben und auch den 4-fachen Freibetrag ausnutzen.

Bei einer starken Adoption erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen zur alten Familie. Mithin besteht dann auch kein gesetzliches Erbrecht mehr. Auch dies kann Vorteile haben. Im Fall des Ablebens eines „früheren“ Elternteils muss das Erbe also nicht gesondert ausgeschlagen werden. Auch sind die Kinder nicht mehr für die Bestattung der ehemaligen Eltern verantwortlich.

Welche Variante wählen?

Welche Variante für Sie vorzugswürdig ist, klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch. Es gilt viele Punkte gegeneinander abzuwägen. Eine vorschnelle Entscheidung verbietet sich.

Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin unter 0681 3875 1450.