Erbschaft- und Schenkungsteuer
Nichts ist sicher – außer Tod und Steuern
Dauerbrenner Erbschaft- und Schenungsteuer – kein Rechtsgebiet verbindet Tod und Steuern so eng wie das Erbrecht. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, unterfallen Erwerbsvorgänge im Zusammenhang mit Schenkungen und Erbfällen auch der entsprechenden Steuer.
Hier gibt es viele Fallstricke und Fragen:
Wann ist welche Meldung/Erklärung abzugeben?
Welche Freibeträge kommen für mich in Frage?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung des Erbfalls- auch in steuerlicher Hinsicht. Zu unterscheiden ist die Steuerpflicht dem Grunde und der Höhe nach.
Achtung: Einspruch und Klage befreien nicht von der Zehlungspflicht. Den Anordnungen ist gleichwohl (zunächst) Folge zu leisten. Erforderlich ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
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- Erbschaftsteuer: Alexander Limbach/shutterstock.com