Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Keiner denkt gerne an Situationen, in denen es auf eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht ankommt. Umso wichtiger ist, sich frühzeitig und v.a. wohlüberlegt Gedanken zu machen, was in welcher Form geregelt werden sollte.
Gerade die aktuelle Situation, allgemein eine familiäre Vorbelastung oder das vorangeschrittene Alter können einen gesteigerten Handlungsbedarf hervorrufen.
Ganz aktuell könnte ein Corona-Update sinnvoll sein.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung setzt an, wenn der Betroffene seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Sie bringt dann zum Ausdruck, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt und welche unterlassen werden sollen. Meist wird die Situation am Lebensende geregelt. Was aber bei künstlichem Koma wegen Corona?
Gerade im Hinblick auf das Unterlassen von medizinischen Maßnahmen begegnen sich Wille des Betroffenen einerseits und der hippokratische Eid des Arztes andererseits. Dieser verspricht, Leben zu schützen.
„Heilig und fromm werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst“
Umso wichtiger ist, dem Arzt eine klare Regelung an die Hand zu geben, die es ihm ermöglicht, dem Willen des Betroffenen zu entsprechen, auch wenn dies ausnahmsweise seinem Eid widerspricht. Diesen Anforderungen können allgemein gehaltene Verfügungen ohne jeden Bezug zur Person nicht genügen.
Reicht nicht auch ein sog. “Vorsorgepaket”?
Allenthalben werden sog. Vorsorgepakete angeboten. Diese beinhalten meist eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung, teilweise zum Ausfüllen, teilweise zum Ankreuzen. Auf den ersten Blick sind solche Angebote auch verlockend – werden sie doch zu einem sehr günstigen Preis angeboten.Wer sich den Eid des Hippokrates, sowie die zu dem Thema ergangene Rechtsprechung des BGH vor Augen führt, wird schnell die Schwachstellen solcher Angebote erkennen.
Wir vertreten die Auffassung, dass neben einer ausführlichen rechtlichen Aufklärung durch uns auch eine medizinische Abklärung mit dem oder den behandelnden Ärzten geboten ist. Daher empfehlen wir, die Patientenverfügung in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und nach ausführlicher Beratung durch einen versierten Fachmann zu errichten.
Durch eine wirksame und klar formulierte Patientenverfügung wird auch den Angehörigen eine Last von den Schultern genommen. Der Betroffene kann frühzeitig bestimmen, ob und wenn ja welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen sind.
Wir beraten Sie gerne und erstellen eine entsprechende individuelle Verfügung, die dann mit Ihrem Arzt besprochen werden sollte. Häufig zu einem günstigen Festpreis. Dieser wird sicher höher liegen, als der Preis für ein “Vorsorgepaket” oder ein Formular zum Ankreuzen. Im Fall der Fälle kann guter Rat dann aber schnell teuer werden.
Aktuell haben wir eine auf die Bedürfnisse im Falle einer Covid-19 Erkrankung abgestimmte Patientenverfügung erstellt.
Auf vielfachen Wunsch bieten wir aktuell auch eine abgespeckte Patientenverfügung und/oder Vorsorge- und Generalvollmacht zum Festpreis an.
Vorsorgevollmacht
Aber auch Punkte wie rechtsgeschäftliche Vertretung, die Bestimmung des Aufenthaltsortes oder die Auswahl medizinischer Behandlungen sollten frühzeitig geregelt werden. Welche Regelungen zu treffen sind, hängt im Wesentlichen von der persönlichen Situation des Betroffenen ab – befinden sich Immobilien im Eigentum besteht u.U. ein weitreichender Zwang zur notariellen Beurkundung.
Besonderheiten können sich auch ergeben, wenn der Betroffene Unternehmer und/oder Gesellschafter ist. Dann kann eine entsprechende Regelung überlebenswichtig für das Unternehmen sein. Nur so kann die Handlungsfähigkeit gewahrt werden.
Ziel soll in jedem Fall sein, dem Willen des Betroffenen zur Durchsetzung zu verhelfen und die Einrichtung einer Betreuung durch einen fremden Betreuer zu verhindern. Auch in diesem Fall raten wir von vorgefertigten Formularen oder “Vorsorgepaketen” dringend ab.
Ob und in welchem Umfang Sie Vorsorge -auch gerade in Zeiten von Covid-19– treffen müssen erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Die Erstellung entsprechender Erklärungen übernehmen wir meist zu einem günstigen Pauschalpreis. Wir begleiten auch gerne die Besprechung mit Ihrem Arzt.
Sicherlich kann eine dezidierte und auf den Einzelfall abgestimmte Verfügung/Vollmacht preislich nicht mit einem Vorosrgepaket mithalten. Im Ernstfall rächt sich ein falsch verstandener Geiz an der falschen Stelle aber sehr schnell und im Zweifel auch sehr unbarmherzig.
Registrierung
Nicht immer hat jeder seine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht am Mann bzw. der Frau. Dies kann im Ernstfall zu Problemen führen.
Die Lösung: Wir empfehlen, sowohl Patientenverfügungen, als auch General- bzw. Vorsorgevollmachten grundsätzlich zu registrieren. Eine Möglichkeit bietet das zentrale Vorsorgeregister. Dieses wurde von der Bundesnotarkammer eingerichtet. Hierdurch wird sichergestellt, dass im Ernstfall die Verfügungen auch aufgefunden werden.
Wir kümmern uns darum und organisieren die Registrierung.Die Bestätigung sollten Sie dann immer bei sich tragen. Im Ernstfall reicht dies aus. Dann wird die getroffene Vorsorge im Zweifel auch umgesetzt.
Vorsorgepaket
Sollten Sie trotz unserer Ausführungen gleichwohl eine standardisierte Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung für Ihren Fall als ausreichend erachten, so können wir natürlich auch diesem Wunsch entsprechen. Sprechen Sie uns an. Gerne stellen wir Ihnen eine abgespeckte Version zum günstigen Preis zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen verschiedene Stufen der Vorsorge – je nach Wunsch und je nach gewünschtem Aufwand. Lassen Sie sich beraten. Tel. 0681 3875 1450