Das Nottestament
Von einem Nottestament haben Sie vielleicht schon gehört. Was genau dahinter steckt, ist nicht auf den ersten Blick klar.
Das BGB sieht hierzu in § 2250 folgendes vor:
2250 Nottestament vor drei Zeugen
(1) Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament in der durch § 2249 bestimmten Form oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.
(2) Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments nach § 2249 nicht mehr möglich ist, kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.
(3) Wird das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichtet, so muss hierüber eine Niederschrift aufgenommen werden. Auf die Zeugen sind die Vorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, der §§ 7, 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 und des § 27 des Beurkundungsgesetzes; auf die Niederschrift sind die Vorschriften der §§ 8 bis 10, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 13 Abs. 1, 3 Satz 1, §§ 23, 28 des Beurkundungsgesetzes sowie die Vorschriften des § 2249 Abs. 1 Satz 5, 6, Abs. 2, 6 entsprechend anzuwenden. Die Niederschrift kann außer in der deutschen auch in einer anderen Sprache aufgenommen werden. Der Erblasser und die Zeugen müssen der Sprache der Niederschrift hinreichend kundig sein; dies soll in der Niederschrift festgestellt werden, wenn sie in einer anderen als der deutschen Sprache aufgenommen wird.
Wesentliche Merkmale sind demnach eine Notsituation (1), sowie die Anwesenheit der drei Zeugen.
Notsituation
Oft genanntes Beispiel ist die Bergsteigertruppe, die aus 4 Freunden besteht und bei der einer der Teilnehmer verunglückt und schnell ein Testament errichten will. Dieser Fall wird eher selten vorkommen.
Weitaus häufiger wird es vorkommen, dass jemand unvorhergesehen ins Krankenhaus eingeliefert wird. Hierbei stellt sich heraus, dass das Lebensende unmittelbar bevorsteht. Gerade in Zeiten einer Pandemie ist dies öfters vorgekommen, als man denken könnte.
Allen Situationen ist gemeinsam, dass die Zeit so drängen muss, dass ein Notar nicht zu erreichen ist.
Drei Zeugen
Ein solches Nottestament ist nur wirksam, wenn es vor drei Zeugen errichtet wird und hierüber eine Niederschrift gefertigt wird. Zwingende Voraussetzung ist, dass die drei Zeugen während der gesamten Errichtung anwesend sind. Dies hat neuerlich das OLG Düsseldorf mit seiner Entscheidung I-3 Wx 216/21 nochmals bestätigt.
Dies kann gerade im Zusammenhang mit Besuchsbeschränkungen in Zusammenhang mit Corona o.ä. von Bedeutung sein.
Sollte sich die Notwendigkeit eines Nottestaments abzeichnen, so beraten wir Sie gerne. Wir zeigen Ihnen auch Alternativen auf, die mitunter ebenfalls kurzfristig umzusetzen sind.
Wirksamkeit
Wurde ein Nottestament errichtet, so muss dieses nicht zwingend wirksam sein. Wurden Sie gar enterbt sollten Sie sich beraten lassen. Mitunter ist das Testament unwirksam oder ein bereits erteilter Erbschein falsch. Schlimmstenfalls können wir noch Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche für Sie geltend machen. Gerne überprüfen wir, ob das Nottestament wirksam ist.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450