Der digitale Nachlass
Nahezu Jeder hat einen oder mehrere E-Mail-Accounts, Profile in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram etc.) oder nutzt Messenger-Dienste (WhatsApp, Snapchat…).
Was passiert mit dieser Unmenge an Daten nach meinem Ableben?
Die Frage war lange umstritten. Der BGH hat sie entscheiden. Sämtliche Daten fallen in den Nachlass – man spricht vom sog.
Digitalen Nachlass
Den Erben muss demnach Zugang zu sämtlichen Profilen gewährt werden.
Praktische Probleme
Oftmals kennen Erben die (digitalen) Aktivitäten des Erblassers im Einzelnen nicht.
Wo war der Erblasser aktiv?
Spätestens dann, wenn Passwörter benötigt werden wird es schwierig. Auch Erben gelangen dann schnell an Grenzen.
Lösungsansätze
Auch der digitale Nachlass sollte geregelt werden. Hierzu bestimmt der Erblasser zu Lebzeiten eine Person seines Vertrauens, die sich um seinen Nachlass, mithin auch um den Digitalen kümmert.
Der Erblasser sollte hinterlegen, wo er angemeldet ist und welche Passwörter er vergeben hat. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass zu Lebzeiten sich kein Dritter Zugang zu den Accounts und Profilen verschaffen kann. Die Privatsphäre sollte gewahrt bleiben.
Hier bestehen verschiedene Möglichkeiten. Keinesfalls sollten aber sensible Daten wie Passwörter etc. leichtfertig an Drittanbieter herausgegeben werden. Oder würden Sie private handschriftliche Aufzeichnungen wildfremden Menschen in Kopie einfach so zur Kenntnis geben? Wohl kaum!
Fragestellungen
Es tauchen verschiedene Fragen auf:
Wie können Regelungen im Einzelfall aussehen?
Welche Regelungen sind zu treffen?
Wie kann zu Lebzeiten die Privatsphäre gewahrt werden?
Wie erhalte ich als Erbe Zugang zu Daten des Erblassers?
Wem kann ich meine Daten anvertrauen?
All diesen Fragen können wir gemeinsam auf den Grund gehen und ein für Sie maßgeschneidertes Maßnahmenpaket erarbeiten und umsetzen.
Sprechen Sie uns an! Einen ersten Überblick verschafft die Erstberatung.