Wenn Du diesen Brief liest…
Immer wieder begegnen uns Testamente, die in einer „ungewöhnlichen“ Form abgefasst sind. Oft denken unsere Mandanten, dass dies nicht gültig sind – weit gefehlt!
Ausreichend ist, dass z.B. aus einem handgeschriebenen Brief deutlich wird, dass der Erblasser einen Testierwillen hatte und diesen eigenhändig nieder- und unterschreibt. Unerheblich ist, wo er diesen Willen niederschreibt. Dies kann auch auf einer Tischdecke oder einem Holzbrettchen erfolgen.
Hierzu folgender Fall aus unserer Praxis:
Gerhard (G) ist verwitwet und hat zwei Söhne, Max (M) und Nico (N). Im Jahre 2021 hatte er ein notarielles Testament errichtet, in dem er seine beiden Söhne zu gleichen Teilen zu Erben einsetzte. In der Folge erkrankte der G.
N kümmerte sich aufopferungsvoll um seinen Vater. M hingegen stellte nur Forderungen und ließ sich nur blicken, wenn er etwas sollte. Dies ärgerte den G so, dass er am Neujahrstag 2024 zu Papier und Füller griff.
Das Neue Testament
Er schrieb einen Brief an seine beiden Söhne. Das Original ging an N, die Kopie an M.
Neben einer Generalabrechnung mit seinem undankbaren Sohn schrieb G folgenden Satz:
M versucht mit allen Mitteln, seine Interessen durchzusetzen. Wie es mir dabei geht, ist ihm völlig egal. Daher soll er nur noch seinen Pflichtteil erhalten.
N suchte unsere Kanzlei auf, um sich die weiteren Schritte erklären zu lassen, insbesondere das Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Hierbei legte er auch den Brief des G vor. Die Überraschung war groß.
Erblasserwille ist zu ergründen – nur dieser ist maßgeblich
Legt man den Brief nach Maßgabe des Erblasserwillens aus, so hat ihn der N alleine beerbt. Wir haben in der Folge einen Erbschein beantragt, aus dem der N als Alleinerbe hervorgeht.
Verfahren gegen Erbschein blieb erfolglos
Der dagegen gerichtete Einwand, sowie die sich anschließende Beschwerde des M wurden zurückgewiesen. Zwar hatte M noch seine Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Erbe wurde er jedoch nicht.
Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig eine fundierte Beratung im Vorfeld sein kann. In diesem Fall war die Beratung im besten Sinne preis-wert.
Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zu Beratung unter 0681 38751450.