Wenn Du diesen Brief liest… Immer wieder begegnen uns Testamente, die in einer „ungewöhnlichen“ Form abgefasst sind. Oft denken unsere Mandanten, dass dies nicht gültig sind – weit gefehlt! Ausreichend ist, dass z.B. aus einem handgeschriebenen Brief deutlich wird, dass der Erblasser einen Testierwillen hatte und diesen eigenhändig nieder- und unterschreibt. Unerheblich ist, wo er …
Tot oder nicht tot? Voraussetzung für einen Erbfall ist, dass der Erblasser gestorben ist. In den meisten Fällen lässt sich dies unproblematisch nachweisen. Was aber tun, wenn der Erblasser sich auf eine gefährliche Tour durch die Wüste begibt und nicht mehr zurückkommt? Hierfür sieht das Verschollenheitsgesetz (VerschG) die Möglichkeit vor, eine Person für tot erklären …