Kryptowährungen im Erbfall
Da sog. Kryptowährungen sich immer weiter in der Bevölkerung verteilen, sind auch immer mehr Erbfälle hiervon betroffen. Höchste Zeit also, sich über die erbrechtlichen Besonderheiten Gedanken zu machen.
Krypto…was?
Kryptowährungen sind -in aller Kürze ausgedrückt- digitale Währungen, die in einem zentralen Register verwaltet werden. Dort tritt der Inhaber unter einer Art „Kontonummer“ (Public Key) auf. Verfügen kann er nur mit seiner „Geheimnummer“ (Privat Key).
Aus dieser Ausgestaltung ergibt sich schon das wohl schwerwiegendste Problem: Fehlt den Erben der Privat Key oder wissen diese nichts von den Kryptowährungen, so sind die darin gespeicherten Werte wertlos.
Erbrechtliche Behandlung
Die Behandlung dieser Währungen im Erbfall war Gegenstand vieler Entscheidungen sämtlicher Gerichte in Deutschland. Im Wesentlichen besteht derzeit folgendes Meinungsbild:
- Kryptowährungen sind kein „Geld“, da sie staatlich nicht anerkannt werden.
- Kryptowährungen sind keine Sache, da sie nicht körperlich greifbar sind.
- Kryptowährungen sind digitaler Nachlass
Erbrechtliche Konsequenzen
Ausgehend von § 1922 BGB gehen sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers auf den/die Erben über (Universalsukzession). Mithin treten auch der Erbe oder die Erben in die Rechtsposition des Erblassers in Bezug auf die Kryptowährungen ein. Diese werden als digitaler Nachlass aufgefasst.
Kryptowährungen können auch in Form eines Vermächtnisses übertragen werden.
Problem: Private Key
Verfügungen über Kryptowährungen sind nur möglich, wenn der Private Key bekannt ist. Wissen die Erben nicht, dass der Erblasser Geld in Kryptowährungen angelegt hat oder kennen sie den Private Key (Geheimnummer) nicht, so ist die Erbschaft wertlos.
Wir beraten Erblasser, wie sie sicherstellen können, dass ihr Vermögen auch aufgefunden und vererbt bzw. vermacht werden kann. In manchen Fällen sind bei der Testamentsgestaltung Besonderheiten zu beachten.
Erben beraten wir auch, wie sie an die Vermögenswerte kommen und übernehmen auch damit einhergehende steuerliche Pflichten.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450.