Kryptische Währungen
Früher etwas für Nerds – heute in der Gesellschaft angekommen: Kryptowährungen
Immer häufiger finden sich alternative Formen der Geldanlage in Nachlässen. Hierunter fallen auch Kryptowährungen. Die Besonderheiten zeigt folgender Fall:
Anton (A) und Berthold (B) sind seit vielen Jahren ein Paar. Sie gehören einer Generation an, die über Geld nicht gerne spricht. B weiß nur, dass A trotz seines fortgeschrittenen Alters auch Neuem gegenüber aufgeschlossen ist.
Erbfall eingetreten
Eines Tages kommt es, wie es kommen musste. A verstirbt. Neben seinem Haus am Saarbrücker Rotenbühl und einem nicht unerheblichen Barvermögen hat er auch ca. 200.000 € in Kryptowährungen investiert. Dies hatte ihm sein der Hausfreund H erklärt, A war begeistert.
Was A jedoch nicht berücksichtigt hatte: Sein im Jahre 2012 errichtetes Testament sah nicht vor, dass sich im Nachlass auch Kryptowährungen befinden. Daran hatte damals keiner gedacht. Sein Squash-Freund, der Rechtsanwalt Friedwart Grün (G) hatte ihn auf Nachfrage kurz vor seinem Tod noch beruhigt. Man müsse da nichts unternehmen. Sein digitaler Nachlass sei geregelt.
Zwar hatte A seinen langjährigen Partner B zu seinem Alleinerben eingesetzt, den Nachlass mit verschiedenen Vermächtnissen u.a. zu Gunsten des Hausfreundes belastet und Grün zum Testamentsvollstrecker bestimmt.
Jedoch hatte er vergessen, dem B mitzuteilen, dass er überhaupt in Kryptowährungen investiert hatte. Dieses Defizit konnte der Hausfreund H schnell aufklären.
Private Key nicht auffindbar
Allerdings kannte H weder den sog. Privat Key, eine Art „Geheimnummer“, noch wusste er, wo A diesen aufgezeichnet hatte. Dies hatte zur Folge, dass die Kryptowährungen -immerhin 200.000 €- für B quasi wertlos waren. Dies war auch nicht zu ändern.
Wieder einmal zeigt sich, dass vorschnelle Antworten und Ratschläge des G selten zu etwas taugen.
Alternativen
Alternativ wäre es sinnvoll gewesen, zumindest zu hinterlegen, dass Investitionen in solche alternative Anlageformen vorliegen und auch den Privat Key sicher aufzubewahren. Wichtig ist, dass jemand informiert ist, wo diese Informationen zu finden sind.
Wir beraten Sie gerne, wie sich solch ungewollte Ergebnisse vermeiden lassen.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450