Die Dauervollstreckung
Neben der zeitlich eng begrenzten Abwicklungsvollstreckung kann die Testamentsvollstreckung auch dauerhaft angelegt werden. Die maximale Dauer beläuft sich auf 30 Jahre.
Typischerweise besteht die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers darin, einen Immobilienbestand oder eine Firma eine bestimmte Zeit „zusammenzuhalten“. Aus den Erträgen sollen die Erben dann versorgt werden, ohne auf den Bestand zugreifen zu können.
Denkbarer Fall wäre z.B. auch, dass der Erblasser eine Oldtimersammlung hatte und verfügt, dass diese noch 10 Jahre erhalten bleiben soll. Dann fallen regelmäßige Wartungen und Bewegungsfahrten in den Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers.
Der Erblasser kann so sicherstellen, dass seine Anweisungen für eine relativ lange Dauer befolgt werden.
Die Dauervollstreckung eignet sich u.a. für folgende Fälle:
- die Erben sind minderjährig und sollen erst nach Abschluss der Ausbildung über den Nachlass verfügen können
- die Erben sind behindert und sollen über einen möglichst langen Zeitraum versorgt werden
- der Erblasser kennt seine Erben und sieht den Streit schon voraus
- der Erblasser möchte, dass seine geliebte Sammlung noch eine Zeit lang erhalten bleibt
- der Erblasser möchte, dass seine geliebten Haustiere versorgt werden
Je nach Aufgabengebiet ergeben sich verschiedene Anforderungen an die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers. Ergeben sich Aufgaben, die eine besondere Sachkenntnis voraussetzen, so sollte sich die Auswahl hieran orientieren. Aber auch das Lebensalter des Erblassers sollte die Auswahl bestimmen. Der Testamentsvollstrecker sollte z.B. nicht deutlich älter sein, als der Erblasser selbst.
Eine gute Wahl stellt meist die Wahl eines zertifizierten Testamentsvollstreckers oder eines im Erbrecht tätigen Anwalts dar. In unserer Kanzlei können wir beides anbieten. Die Berufsträger können zudem auf Mitarbeiter zurückgreifen, die im Erbrecht sehr erfahren sind.
Aber wie immer gilt: Bevor Sie sich für eine Testamentsvollstreckung entscheiden, sollten Sie sich vorher beraten lassen. Am besten vereinbaren Sie gleich einen Termin zur Erstberatung unter 0681 3875 1450.