Vorweggenommene Erbfolge
Gerade dann, wenn der Nachlass umfangreich (werthaltig) ist, bietet es sich an, sich frühzeitig Gedanken um entsprechende Regelungen zu machen. Mit Datum 01.01.2023 werden die Bewertungsmaßstäbe für Immobilien den (gestiegenen) Immobilienpreisen angepasst. Dies führt möglicherweise zu erheblichen Mehrbelastungen – umso wichtiger wird die steueroptimale Planung! Wir beraten Sie gerne.
Jede erbrechtliche Regelung sollte auch unter steuerlichen Gesichtspunkten überprüft werden.
Denn: Kein Erblasser möchte, dass seine Erben über Gebühr mit Erbschaftsteuer belastet werden.
Es existieren legale Möglichkeiten, diese ungewünschte Folge zu vermeiden. Neben der Gründung einer Familiengesellschaft bietet auch die “Übergabe mit warmer Hand” legale Möglichkeiten, in erheblichem Umfang Erbschaftsteuer zu sparen und die Vermögensnachfolge zu sichern.
Aktuelle Freibeträge und Steuersätze (Stand: 12/2022):
Nachfolgend lässt sich zumindest grob ablesen, ob ggf. Erbschaftsteuer anfallen könnte.
Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Steuerfreibetrag in Euro | Steuersätze in Prozent |
Ehegatten und Lebenspartner | I | 500.000 | 7-30 |
Kinder und Enkel, bei denen die Eltern verstorben sind (Auch Stief- und Adoptivkinder) |
I | 400.000 | 7-30 |
Enkel | I | 200.000 | 7-30 |
Eltern und Großeltern: Erbschaft | I | 100.000 | 7-30 |
Eltern und Großeltern: Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und -eltern, Stiefeltern |
II | 20.000 | 15-43 |
Nicht Verwandte | II | 20.000 | 30-50 |
Strategien der Vermeidung – Übergabe mit warmer Hand:
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen – die Kenntnis aber häufig
Gelangt der Erblasser zur Überzeugung, dass sein Nachlass geltende Freigrenzen überschreitet, so sollte er frühzeitig aktiv werden. Umso mehr gilt dies, seit die Finanzämter sich in der Bewertung immer mehr an den (marktgerechten) Preisen von Immobilien orientieren.
Eine Möglichkeit ist -neben der Familiengesellschaft– die vorweggenommene Erbfolge. Diese wird auch als „Übergabe mit warmer Hand“ bezeichnet.
Gemeint ist damit, dass der Erblasser bestimmte Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf seine späteren Erben überträgt. Häufigster Fall ist die Übertragung von Immobilien. Diese kann einfach so oder gegen Gegenleistung erfolgen. In Betracht kommen u.a. Wohnrecht/Nießbrauch, Pflegeverpflichtung oder Leibrente.
Vorteile der Übergabe mit warmer Hand am Beispiel einer Immobilie:
- Der Erblasser kann zu Lebzeiten sicherstellen, dass seinem Willen Rechnung getragen wird.
- Erbe und Erblasser können Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer optimal ausnutzen und so die Steuerlast erheblich senken.
Zudem gilt: entsprechende Gestaltungen können Pflichtteils– und Pflichtteilsergänzungsansprüche deutlich senken; stellen die vorbehaltenen Rechte oder die übernommenen Verpflichtungen doch eine Gegenleistung für die Übertragung dar. Dies schmälert den Anteil der Schenkung. Bei der Bewertung von Gegenleistungen sind die Erblasser relativ frei. Welche Grenzen einzuhalten sind prüfen wir gerne für Sie.
Achtung: Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer können alle 10 Jahre erneut voll ausgenutzt werden. Tritt der Erbfall weniger als 10 Jahre nach der Schenkung ein, so kann der Freibetrag zumindest teilweise wieder erneut genutzt werden.
Möglicherweise bietet es sich auch an, Vermögen zunächst auf den Ehegatten zu übertragen – sog. Güterstandsschaukel
Beispiel:
E schenkt seiner Tochter T sein Mehrfamilienhaus im Jahre 2010. Das Haus hat einen Wert von 400.000 €. E verstirbt im Jahre 2021. T kann im Jahre 2021 nochmals 400.000 € steuerfrei erben. Dies entspricht dem Wert des Wohnhauses, welches E zuletzt nutzte.
Ohne die Regelung müsste T nunmehr 400.000 € versteuern. Der Nachlass würde um 400.000 € den Freibetrag der Erbschaftsteuer überschreiten.
- E musste die Kontrolle an der Immobilie auch nicht aus der Hand geben. Er hat sich ein Nießbrauchsrecht vorbehalten. Er konnte weiterhin von den Mieteinnahmen profitieren.
Bildquellen
- Übergabe mit warmer Hand: Philip Steury/shutterstock.com