Vorweggenommene Erbfolge gegen Pflegeverpflichtung
Der Erblasser überträgt eine Immobilie gegen die Verpflichtung, ihn hauswirtschaftlich zu versorgen oder ihn zu pflegen.
Welche Varianten einer Pflegeverpflichtung existieren?
Je nach Anforderung kann die Verpflichtung flexibel ausgestaltet sein.
Möglich ist, die Verpflichtung auf die hauswirtschaftliche Versorgung zu begrenzen. Dann schuldet der Erwerber lediglich, z.B. dem Veräußerer den Haushalt zu führen, Einkäufe zu erledigen oder Behördengänge und Fahrdienste zu übernehmen.
Möglich ist aber auch, eine umfassende Verpflichtung zur Pflege zu übernehmen.
Welche Vorteile hat die Übertragung gegen Pflegeverpflichtung?
Der Erblasser kann seine Immobilie zu Lebzeiten auf den Erwerber übertragen. Zusätzlich kann er sich einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht einräumen lassen. So lassen sich Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer optimal ausnutzen. Auch lassen sich Pflichtteilsergänzungsansprüche deutlich schmälern oder gar vermeiden. Die Pflegeverpflichtung ist als Gegenleistung für die Übertragung der Immobilie anzusehen.
Auch bereits erbrachte Leistungen können in begrenztem Umfang berücksichtigt werden.
Welche Nachteile bestehen bei der Übertragung gegen Pflegeverpflichtung?
Der Erblasser gewinnt keine Liquidität. Zudem ist er darauf angewiesen, dass die Verpflichtungen auch tatsächlich übernommen werden. Daher eignet sich diese Variante z.B. nicht, wenn der Erwerber weit entfernt wohnt oder aus anderen Gründen eine Versorgung nicht sicherstellen kann.