Vorweggenommene Erbfolge gegen Leibrente
neben Wohnrecht oder Nießbrauch kann sich der spätere Erblasser auch andere Gegenleistungen versprechen lassen.
Übertragung der Immobilie gegen Zahlung einer Leibrente
Die Immobilie wird auf einen Dritten übertragen. Dem späteren Erblasser wird lebenslang ein fester Betrag gezahlt (Leibrente). Meist bewohnt der Übergeber die Immobilie weiter.
Für wen eignet sich diese Variante?
Gerade dann, wenn der spätere Erblasser keine Abkömmlinge hat, eine Immobilie nicht dauerhaft in der Familie verbleiben soll oder der Erblasser ein Interesse an monatlicher Liquidität hat bietet sich diese Variante an.
Welche Vorteile hat die Übertragung gegen Leibrente?
Der Erblasser wird die Verantwortung für die Immobilie los. Er gewinnt durch die monatlichen Zahlungen an Liquidität. Die Rente kann so „aufgebessert“ werden. Gewährt ihm der Erwerber eine Leibrente, so schmälert dies den Wert einer möglichen Schenkung.
Einerseits ist dies ist wichtig für etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche. Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten aufgrund der Schenkung der Immobilie werden gemindert oder gar ganz ausgehebelt. Im Gegensatz zum Wohnrecht oder dem Nießbrauch wird die Abschmelzung nämlich nicht automatisch gehemmt! Zudem stellt die Gewährung einer Leibrente eine Gegenleistung für die Übertragung der Immobilie dar. Dies kann Pflichtteilsergänzungsansprüche deutlich schmälern.
Andererseits kann dies auch interessant sein, um Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer optimal ausnutzen zu können. Die Gewährung einer Leibrente gilt als Gegenleistung.
Welche Nachteile hat die Übertragung gegen Leibrente?
Der Erblasser verliert die Einflussmöglichkeiten auf die Immobilie. Zudem muss er die Einkünfte aus der Leibrente zum Teil versteuern.
Äußerst problematisch wird es, wenn der Erwerber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Zwar kann die Leibrente durch das Grundbuch abgesichert werden. Jedoch muss der ehemalige Eigentümer dann zur Durchsetzung seiner Ansprüche womöglich seine eigene Wohnung versteigern lassen – kein schöner Gedanke.
Dies gilt auch für neuerdings aufkommende Angebote professioneller Anbieter, Immobilien als „Teilkauf“ oder auf Leibrentenbasis zu erwerben.