1. Das privatschriftliche (Einzel-) Testament:
• Handschriftlich, eigenhändig und eindeutig verfassen
• eigenhändig unterschreiben
• unbedingt ans Datum denken
• Beispiel
2. Das gemeinschaftliche Testament:
• handschriftlich durch einen der Beteiligten verfassen
• eigenhändig durch beide zu unterzeichnen
• unbedingt ans Datum denken
• Beispiel
Sowohl das Einzeltestament, als auch das gemeinschaftliche Testament sollten in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich
3. Das notarielle Testament:
Es sind zwei Varianten denkbar:
a. Der Notar beurkundet den letzten Willen des Erblassers bzw. der Erblasser.
b. Der künftige Erblasser übergibt dem Notar eine verschlossene bzw. unverschlossene Schrift.
Beides bietet sich auch an, wenn der oder die Erblasser nicht bzw. nicht mehr lesen oder schreiben können.
Auch hier gilt in jedem Fall: Kein Testament ohne (anwaltliche) Beratung
Hier ein Beispiel
4. Der Erbvertrag:
Mehrere Beteiligte schließen einen Vertrag und regeln wechselseitig ihren letzten Willen. Dieser ist zwingend notariell zu beurkunden.
Typischer Fall: Berliner Testament
Varianten:
• mit/ohne Bindungswirkung für den Überlebenden
• Wiederverheiratungsklausel
• Anordnung der Vor-Nacherbschaft
• Beispiel