Nach eingehender Beratung schließen die Eheleute einen Erbvertrag in Form eines Berliner Testaments. Dieser wird durch den Notar Dr. D.S. beurkundet
Berliner Testament
Wir, die Eheleute Francine und Karl Cliquot, wohnhaft Am Markt 1, 66111 Saarbrücken regeln unseren Nachlass wie folgt:
- Frühere Verfügungen von Todes wegen heben wir auf.
- Wir setzen uns wechselseitig zum Alleinerben ein.
- Als alleinigen Schlusserben nach dem Längstlebenden setzen wir unseren Neffen, Herrn Dr. Gottlieb Taft, wohnhaft Baden-Baden ein.
- Vorgenannte Bestimmungen nehmen wir mit vertraglicher Bindungswirkung wechselseitig an.
- Uns ist bewusst, dass Änderungen unserer beider Zustimmung bedürfen und dass solche nach Ableben des Erstversterbenden nicht mehr möglich sind.
Saarbrücken, 01.02.2021