Nach eingehender Beratung schließen die Eheleute einen Erbvertrag in Form eines Berliner Testaments. Dieser wird durch den Notar Dr. S beurkundet
Berliner Testament
Wir, die Eheleute Francine und Karl Cliquot, wohnhaft Am Markt 1, 66111 Saarbrücken regeln unseren Nachlass wie folgt:
- Frühere Verfügungen von Todes wegen heben wir auf.
- Wir setzen uns wechselseitig zum Alleinerben ein.
- Als alleinigen Schlusserben nach dem Längstlebenden setzen wir unseren Neffen, Herrn Dr. Gottlieb Taft, wohnhaft Baden-Baden ein.
- Vorgenannte Bestimmungen nehmen wir mit vertraglicher Bindungswirkung wechselseitig an.
- Uns ist bewusst, dass Änderungen unserer beider Zustimmung bedürfen und dass solche nach Ableben des Erstversterbenden nicht mehr möglich sind.
Saarbrücken, 01.02.2021