Vorweggenommene Erbfolge – Rückschenkung
Nicht selten werden Immobilien verschenkt oder vererbt, die vermietet sind. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Wohn- oder Gewerbeimmobilien handelt.
Abschreibung
Jedem Vermieter ist die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ein Begriff. Diese soll den angenommenen Substanzverlust über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abbilden. Die Beträge kann der Eigentümer dann als „Werbungskosten“ von seinen Einnahmen absetzen.
Abschreibung aufgebraucht
Was tun, wenn die Immobilie bereits vor langer Zeit errichtet oder angeschafft wurde und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vergangen ist?
Grundsätzlich geht die AfA des Rechtsvorgängers (Erblasser oder Schenker) auf den Erwerber (Erben oder Beschenkten). Möglicherweise verbleibt dann dem Erwerber keine oder nur eine geringe AfA. Dies kann für ihn zu gravierenden finanziellen Nachteilen führen.
Abschreibung neu aufleben lassen
Eine Möglichkeit ist die sog. „Rückschenkung“. Kern dabei ist, dass der Übergeber seine Immobilie nicht an den Übernehmer verschenkt, sondern zu einem marktüblichen Preis verkauft. Dann lebt für den Erwerber die AfA auf Basis seiner Anschaffungskosten wieder auf.
Trotzdem vorweggenommene Erbfolge?
Sinn und Zweck der Übung war doch, zu Lebzeiten Vermögen auf Dritte zu übertragen und so die Erbfolge vorwegzunehmen. Wie passt das zusammen?
Ausweg: Rückschenkung
Dieses Dilemma kann aufgelöst werden, indem zwar zunächst ein Kaufpreis gezahlt wird, dieser aber nach einiger Zeit an den Erwerber zurückgeschenkt wird (Rückschenkung). Liegt der Kaufpreis unter dem Freibetrag der Erbschaft- und Schenkungsteuer, so kann der Vorgang insgesamt steuerneutral abgewickelt werden.
Gestaltungsmissbrauch?
Nicht abschließend entschieden ist derzeit, ob diese Gestaltungen einen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO darstellen und mithin unwirksam sind.
Die Gefahr, dass ein solcher Gestaltungsmissbrauch angenommen wird lässt sich durch kluge Regelungen deutlich verringern. Wir erklären Ihnen gerne die Möglichkeiten und setzen diese mit Ihnen um.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450.