Schwarzgeld im Nachlass – gefährliche Altlasten
Die Problematik
Diese Konstellation dürfte noch recht bekannt sein: Erben finden im Nachlass plötzlich Gelder, von denen der deutsche Fiskus nichts weiß – entweder größere Bargeldbeträge oder Guthaben im Ausland.
Weniger bekannt dürfte folgendes sein: Einnahmen bspw. aus Vermietung oder Verpachtung wurden „schwarz“ kassiert oder steuerliche Gestaltungen missbraucht. Möglicherweise wurde das Ehegattensplitting weiter genutzt, obwohl die Voraussetzungen nicht mehr vorlagen
…nur noch auf dem Papier verheiratet
Problematisch wird die Sache dann, wenn die Gelder an sich oder sich daraus ergebende Zinseinnahmen in der Vergangenheit nicht versteuert wurden.
Die Situation der Erben
Selbstredend können die Erben für die Sünden des Erblassers nicht bestraft werden. Gleichwohl können sich die Erben strafbar machen; nämlich dann, wenn sie von den Altlasten erfahren und nicht unverzüglich „reinen Tisch machen“.
Was zu tun ist
Sobald die Erben davon erfahren, dass der Erblasser Schwarzgeld hatte, dass er Zinseinnahmen nicht versteuert hat oder steuerliche Gestaltungen missbraucht wurden, sollten sie handeln.
Die bislang nicht erklärten Einkünfte sind dem Finanzamt gegenüber umfassend anzuzeigen. Den Begriff der
Selbstanzeige
dürfte Jedem bekannt sein. Damit diese aber strafbefreiende Wirkung hat, gilt es einiges zu beachten. Mitunter wird der Zeitraum, der nachträglich zu erklären ist falsch berechnet. Oft reicht es nämlich gerade nicht aus, 5 oder 10 Jahre rückwärts die Einkünfte zu erklären.
Fehler können dazu führen, dass die strafbefreiende Wirkung wegfällt.
Wir beraten Sie gerne, was in welchem Umfang und für welchen Zeitraum zu erklären ist. Wir arbeiten entweder mit „Ihrem“ Steuerberater zusammen oder empfehlen Ihnen einen unserer Kooperationspartner.
Sprechen Sie uns an.