Wie verhalte ich mich als Vermächtnisnehmer?
Wer durch den Erblasser mit einem Vermächtnis bedacht wurde, muss dieses ausdrücklich annehmen. Dies geschieht am besten durch eine schriftliche Erklärung dem oder den Erben gegenüber. Die Erben bzw. der Testamentsvollstrecker haben dann das Vermächtnis so zu erfüllen, wie es der Erblasser angeordnet hat.
Soweit die Theorie
Traurig aber wahr: Nicht selten versuchen die Erben, berechtigte Vermächtnisansprüche zu umgehen oder auszuhöhlen.
Spätestens dann gehört die Sache in fachkundige Hände. Wir machen die Vermächtnisansprüche mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl, aber auch der erforderlichen Bestimmtheit geltend. Notfalls setzen wir die Ansprüche auch gerichtlich durch.
Vorsicht ist geboten, wenn ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis in Höhe seines Pflichtteils bedacht wird. Möglicherweise verliert er hierdurch wesentliche Auskunftsansprüche! Lesen hierzu folgenden Bericht aus der Praxis
Eine Möglichkeit der Absicherung ist auch, Testamentsvollstreckung anzuordnen. Aufgabe der Abwicklungsvollstreckung ist dann, Vermächtnisse zu erfüllen.
Achtung: Auch Vermächtnisse lösen grundsätzlich Erbschaftsteuer aus. Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie gleich einen Termin zur Beratung. 0681 38751450