Das verräterische Testament
Immer wieder hat die Eröffnung eines Testaments ungeahnte Folgen – mitunter auch in strafrechtlicher Hinsicht.
Nur noch auf dem Papier verheiratet
Typischer Fall ist, dass Eheleute die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen, somit vom Splitting-Tarif profitieren und überhaupt nicht mehr zusammenleben. Errichtet dann einer der Ehegatten ein Testament und setzt seinen neuen Partner oder seine neue Partnerin als Alleinerben ein, wird der Überlebende schnell Post vom Finanzamt bekommen.
Testament kann Kontrollmaterial sein
Oftmals unbekannt ist, dass die Nachlassgerichte mitunter bei der Eröffnung von Testamenten verpflichtet sind, die Feststellungen auch dem zuständigen Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Dort wird das sog. „Kontrollmaterial“ dann überprüft. Aber auch der notariell zu beurkundende Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht kann eine Überprüfung auslösen.
Stellen sich Widersprüche heraus, so hat das Finanzamt mehrere Möglichkeiten zu reagieren.
Im günstigsten Fall wird der überlebende Ehegatte aufgefordert, den Widerspruch zwischen Steuererklärung und Testament aufzuklären. Möglich ist aber auch, dass ohne weitere Ankündigung ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung in die Wege geleitet wird.
Zeit zu handeln
Meist ist den Überlebenden bekannt, dass in der Vergangenheit steuerlich nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Existiert ein Testament, welches dies belegt, so sollte schnellstmöglich „reiner Tisch“ gemacht werden. Erschwerend kommt hinzu, wenn die Eheleute einen umfassenden Erb- und Pflichtteilsverzicht abgeschlossen haben. Auch dies kann Auslöser einer Kontrollmitteilung sein.
Spätestens aber, wenn die Mitteilung über die Einleitung des Strafverfahrens vorliegt, gilt es zu handeln. Dann sollte nicht versucht werden, die Dinge alleine zu regeln. Möglicherweise ist durch umsichtiges Handeln das Schlimmste noch zu verhindern.
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