Das Nachlassverzeichnis
Der Pflichtteilsberechtigte hat einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen den oder die Erben. Dies ergibt sich aus § 2314 BGB. Dieser Anspruch kann auf verschiedene Weise durchgesetzt werden. In jedem Fall gehören sowohl die Erfüllung des Auskunftsanspruchs, als auch dessen Durchsetzung in kundige Hände.
Privatschriftliches Nachlassverzeichnis
Der oder die Erben erteilen Auskunft über den Nachlass bezogen auf den Stichtag des Erbfalls (Todestag). Vollständig aufzulisten sind Aktiva und Passiva. Aktiva sind beispielsweise Bankguthaben, Immobilien, Gesellschaftsanteile, Schmuck, Edelmetalle und Hausrat. Bei letzterem unternehmen wir häufig den Versuch, sich auf einen Pauschalbetrag zu einigen. Es dürfte kein gesteigertes Interesse daran bestehen, jeden einzelnen Gegenstand des Hausrats zu bewerten. Anders kann dies aussehen bei werthaltigen (luxuriösen) Hausständen. Häufig überschätzen die Beteiligten jedoch den Wert des Hausrats. Es zählt der tatsächliche Wert und nicht der ideelle. Unter die Passiva fallen auch Kosten im Zusammenhang mit dem Erbfall (Beerdigung, Grabgebühren, Grabpflege), sowie die Verbindlichkeiten des Erblassers.
Werden wir beauftragt, so müssen uns nur die entsprechenden Informationen erteilt werden. Um den Rest kümmern wir uns. Wir beschaffen erforderliche Auskünfte von Banken oder führen die Bewertung von Immobilien durch anerkannte Gutachter herbei. Das Nachlassverzeichnis erstellen wir dann oder prüfen ein uns vorgelegtes Verzeichnis. In den meisten Fällen reicht ein privatschriftliches Nachlassverzeichnis aus. Betroffene sollten immer im Blick haben, dass die Kosten vom Nachlas zu tragen sind. In Ausnahmefällen oder wenn der Verdacht der Unvollständigkeit besteht, sollte ein notarielles Nachlassverzeichnis gefordert werden. Auch dies leiten wir gerne in die Wege. Wir unterhalten beste Verbindungen zu Notaren.
Notarielles Nachlassverzeichnis
Sofern die Notwendigkeit besteht oder Sie hierzu aufgefordert werden, obliegt dem Notar die Pflicht zur Ermittlung des Rein-Nachlasses. Eine Bewertung gehört nicht zu seinen Aufgaben. Jedoch kann der Notar Bankunterlagen bis 10 Jahre rückwärts einsehen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden sollen. Dann können „verdächtige“ Abhebungen oder Zahlungen nachgewiesen werden. Mitunter fallen diese Zahlungen oder Schenkungen in den Anspruch auf Pflichtteilsergänzung.
Stufenklage
In vielen Fällen werden die Auskünfte freiwillig erteilt. Sofern dies nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit, eine Stufenklage zu erheben. Diese verfolgt zunächst die Auskunft als Ziel, sodann ggf. die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit der Auskünfte und schließlich die Zahlung. Dies ist auch im Zusammenhang mit der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen von einer nicht zu überschätzender Bedeutung.
Wir verfolgen bei der Vertretung in diesen Dingen einen ganzheitlichen Ansatz. Dies bedeutet, wir kümmern uns um alle relevanten Schritte. Dies hilft, die belastende Situation etwas erträglicher zu gestalten. Selbst die Räumung der Immobilie des Erblassers, die Veräußerung seines PKW und seiner Immobilie können wir an leistungsfähige Kooperationspartner vermitteln. So ist eine reibungslose Abwicklung garantiert.