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Rudis Rente ist sicher – tatsächlich?

Rudis Rente ist sicher (?)

Meist stellt die (bezahlte) Wohnimmobilie den größten Vermögensgegenstand bei älteren Menschen dar. Ein Großteil des Vermögens ist in der Eigentumswohnung oder dem Eigenheim gebunden. Oft reicht die gesetzliche Rente nicht aus oder es besteht der Wunsch, es sich im Alter “gutgehen” zu lassen.

Vermehrt kommen wir mit verschiedenen Modellen zur „Verrentung“ der Immobilie in Betracht. Diese Modelle sind nicht immer ohne Pferdefuß. Daher bedarf es einer gründlichen Prüfung, ob und ggf. welche Variante für Sie die Beste ist. Hierzu folgender Fall:

Rudi (R) ist verwitwet und hat keine Kinder. Sein Leben lang haben er und seine verstorbene Frau Mathilde (M) hart gearbeitet. A hat zwar ein recht wertvolles Eigenheim am Rotenbühl in Saarbrücken. Dieses hat er von seiner M geerbt. Da R jedoch selbständig war, ist seine Rente sehr bescheiden. Deshalb arbeitet er noch stundenweise bei seinem Freund Georg in dessen Autohaus. Dies wird R aber nicht auf Dauer durchhalten können. Er muss sich demnach eine Einnahmequelle verschaffen.

Immobilie veräußern keine Option

Die gutgemeinten Ratschläge seiner Freunde Georg und Martin reichen von „Schulden machen“ über „reich heiraten“ bis zu „Haus verkaufen“. Alle Vorschläge sind keine Option für R. Eine Bank gibt ihm mit 75 keinen Kredit mehr, begüterte Frauen in diesem Alter sind Mangelware und das Haus zu verkaufen kommt für ihn nicht in Frage. Um reich zu heiraten fehlt es R auch an einem entsprechenden Aussehen.

Verrentung der Immobilie

R hat im Fernsehen die Werbung einer Firma gesehen. Diese wirbt damit, Immobilien zum Teil oder vollständig zu übernehmen und den Kunden hierfür eine Rente zu zahlen. Auch können die Kunden in der Immobilie wohnen bleiben. R ist ein Mann der Tat. Er schließt einen solchen Vertrag ab, bekommt monatlich eine Zahlung in Form einer Rente und hat ein Wohnrecht an seinem Haus in Saarbrücken.

Teufel steckt im Detail

Diese Konstruktion funktioniert eine Zeit lang ganz gut. Abgesehen von den erheblichen Kosten, die die Firma für ihren „Service“ in Rechnung stellt, ist die Sache -wie so häufig bei R- nicht zu Ende gedacht. Es kommt zu einem unvorhergesehen Zwischenfall: R verletzt sich ca. 1,5 Jahre nach Abschluss des Vertrages bei einem Unfall so schwer, dass er nicht mehr alleine in dem 2-Stöckigen Haus wohnen kann. Er wird dauerhaft auf Hilfe angewiesen sein.

Wohnrecht erlischt – R ist ein armer Mann

R zieht in eine kleine Wohnung in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Seinen Job im Autohaus kann R auch nicht mehr ausüben. Aufgrund der vertraglichen Regelung erlischt das Wohnrecht an dem Haus. Das Haus wird veräußert. R bleibt lediglich die monatliche Zahlung, die er als „Rente“ aus der Hausübertragung bekommt, sowie seine gesetzliche Rente. Hinzu kommen die Zahlungen für die kleine Wohnung, in der er jetzt lebt. R ist ärmer als zuvor.

Was war schiefgelaufen? Was wäre besser gewesen?

Ein Wohnrecht berechtigt grundsätzlich nur den Begünstigten bzw. dessen nächste Angehörige. Kann das Wohnrecht nicht mehr persönlich ausgeübt werden, erlischt es in der Regel. Dies ist mitunter der Fall, wenn jemand dauerhaft in ein Pflegeheim umzieht.

R wäre besser beraten gewesen, wenn er sich einen Nießbrauch vorbehalten hätte. Dann könnte er das Haus vermieten und die Mieteinnahmen nutzen, um seine Wohnung im betreuten Wohnen zu finanzieren. Leider ist es hierfür zu spät.

Wir beraten Sie gerne und helfen, solche Fehler zu vermeiden. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450.