So erreichen Sie uns:

Das ungewollte Testament

Das ungewollte Testament

Francesco kam in den 60-er Jahren aus Italien nach Deutschland. Er bekam mit seiner lieben Frau Romina 3 Kinder. Sein ganzes Leben lang war er sehr fleißig. Mit der deutschen Sprache setzte er sich nie mehr als nötig auseinander. Immerhin konnte sich die Familie aber ein Haus in Völklingen leisten.

Eines Tages verstarb Romina. Zum Glück hatte Sie ein Testament zu Gunsten Ihres Mannes errichtet. Er wurde ihr Alleinerbe.

Als auch Francesco immer älter wurde, musste etwas geschehen. Ein Testament musste her, alleine schon wegen der besonderen Situation in der Familie:

Der einzige Sohn Filippo kam mit einer geistigen Behinderung zur Welt und bedurfte einer Rundum-Betreuung. Er sollte nach Francescos Tod für den Rest seines Lebens im Familienheim wohnen bleiben dürfen.

Francesco suchte einen Notar auf, der auch in italienischer Sprache beurkundet. Er glaubte, dort möglichst umfassend beraten zu werden. Begleitet wurde er von seiner etwas zwielichtigen Tochter Sophia. Diese war sehr auf ihren Vorteil bedacht.

Beurkundet wurde dann sinngemäß folgendes:

Francesco setzte seine Töchter Valentina und Sophia, sowie Sophias Sohn Ernesto zu seinen Alleinerben ein. Er verließ sich auf das Versprechen, dass Filippo in dem Haus in Völklingen wohnen bleiben darf. Diese Regelung sei geradezu ideal. Sollte Filippo einmal auf Sozialleistungen angewiesen sein, so könne das Sozialamt nicht auf das Haus zugreifen.

Es kam wie es kommen musste: Francesco verstarb. Eine der ersten Amtshandlungen von Sophia und Ernesto war es, Valentina einzureden, sie müsse das Erbe ausschlagen. Valentina tat, wie ihr dies die ältere Schwester empfohlen hatte.

Kurz darauf machen sich Sophia und Ernesto daran, Filippo aus dem Haus zu werfen und dieses zu verkaufen.

Valentina reichte es: Sie suchte unsere Kanzlei auf und bat um Prüfung, ob man dies alles noch rückgängig machen könne. Dies sei nicht der Wille des Vaters, dies könne ja nicht sein.

Leider mussten wir sie enttäuschen:

Der Einwand, das notarielle Testament entspreche nicht dem Willen des Vaters und sei daher unwirksam wird wenig bis überhaupt nicht nachzuweisen sein. Hierfür spricht alleine schon der Umstand, dass mit aufgenommen wurde, dass Francesco eingehend beraten wurde.

Auch das Bleiberecht des Filippo wird nicht mehr durchzusetzen sein. Hier hätte man sollen ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht in Form eines Vermächtnisses festlegen.

Schließlich kann auch Valentina die Ausschlagung nicht mehr rückgängig machen. Ein Anfechtungsgrund ist nicht ersichtlich. Ihre Fehlvorstellungen sind allenfalls ein Motivirrtum – dieser ist leider unbeachtlich.