Von Ersatzspielern und Ersatzerben
Bei der Errichtung von Testamenten sollten die Erben möglichst genau bestimmt werden. Aber was geschieht, wenn der oder die Erben wegfallen, bevor der Erbfall eintritt? Hierfür sollte auch Vorsorge getroffen werden und Ersatzerben bestimmt werden.
Hierzu folgender Fall aus unserer Praxis:
Gerhard (G) war in den 70-er Jahren ein im Saarland bekannter Fußballer beim FC Saarbrücken. Später ist er durch viel Arbeit, v.a. auch durch den Fleiß seiner Frau Sandra (S) zu einem nicht unerheblichen Vermögen gekommen. Mitunter nennt er mehrere Mietshäuser, eine Villa iin Rohrbach und einen Porsche sein Eigen.
Nachlassregelung
Kurz vor seinem 70. Geburtstag macht sich G Gedanken über seinen Nachlass. Er möchte in jedem Fall, dass seine Frau Sandra abgesichert ist. Dies hatte er in einem früheren, „einfachen“ Testament schon niedergelegt. Doch eines hat er nicht bedacht: was passiert, wenn S vor ihm stirbt? Seine Kinder sollen für diesen Fall nicht mehr als den Pflichtteil erhalten. Erben sollen dann seine Enkelkinder.
Wir haben ihn ausführlich beraten und hierbei folgende Alternativen herausgearbeitet:
Ersatzerben bestimmen
G kann seine Frau S testamentarisch zu seiner Alleinerbin bestimmen und festlegen, dass Ersatzerben seine Enkelkinder Francesco (F) und Romina (R) sein sollen. So kann er den Fall berücksichtigen, dass S vor ihm verstirbt. Dies erinnert G an seine Zeit als Fußballer: Ersatzspieler können eine wichtige Rolle spielen…
Nacherben bestimmen
In diesem Fall wird die S nur (befreite) Vorerbin, F und R sind Nacherben. Somit wird sichergestellt, dass die ungeliebten Kinder des G „übersprungen“ werden. S kann zu Lebzeiten das Vermögen so verwenden, dass sie abgesichert ist. Je nach Konstellation sollte auch darüber nachgedacht werden, für die Nacherben selbst einen Ersatz zu bestimmen.
Schlusserben bestimmen
G kann aber auch –gemeinsam mit S- festlegen, dass sich die Eheleute wechselseitig beerben und Schlusserben die Enkelkinder des G sind.
Einzelfall entscheidend
Welche Variante in Ihrem Fall das Mittel der Wahl ist, erarbeiten wir gerne mit Ihnen zusammen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zu Beratung beim Rechtsanwalt für Erbrecht unter 0681 3875 1450.