Nur Bares ist Wahres!?
Die Auslegung von Testamenten kann bisweilen schwierig sein. Umso wichtiger ist, durch möglichst genaue Formulierungen Unklarheiten von vorneherein zu vermeiden.
Hierzu folgendes Beispiel:
Die Erblasserin E hat ihre beiden Töchter durch Testament als Alleinerben eingesetzt. Die Erben hat sie mit folgendem Vermächtnis belastet:
Mein im Zeitpunkt des Todes vorhandenes Bargeld vermache ich meinem langjährigen Gärtner V und meiner Gesellschafterin G zu jeweils gleichen Teilen
Da E neben einem schönen Haus auf dem Rotenbühl in Saarbrücken auch noch verschiedene Sparkonten und Depots hatte, kam es zwischen den Erben und dem ehemaligen Gärtner zum Streit. Er vertrat die Auffassung, dass unter dem Begriff „Bargeld“ nicht nur das zu Hause vorhandene Bargeld zu verstehen sei, sondern auch die Guthaben der Sparkonten, des Girokontos, sowie der Wertpapierdepots.
Zwischen dem Gärtner und den Miterben kam es zu keiner Einigung. Den Prozess vor dem Landgericht verlor der Gärtner.
Im Wesentlichen führte das Gericht aus, dass es auf den tatsächlichen Willen des Erblassers ankommt. Setzt die Erblasserin ihre beiden Töchter ausdrücklich als Alleinerben ein und machen das vorhandene Sparvermögen und die Wertpapiere einen großen Teil des Nachlasses aus, so ist im Zweifel nicht davon auszugehen, dass mit „Bargeld“ auch Guthaben etc. erfasst sind.
Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig es ist, Formulierungen in einem Testament mit Bedacht zu wählen. Daher sollte sich jeder vor Errichtung eines Testaments ausführlich beraten lassen.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihres letzten Willens. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin unter 0681 3875 1450.