Die Erben der Witwe Cliquot
Francine Cliquot ist seit langem verwitwet. Mit ihrem Mann Karl hatte sie zwei Töchter, Coco und Audrey.
Francine und Karl hatten ein Berliner Testament errichtet. Sie hatten sich wechselseitig zu Erben eingesetzt, Coco und Audrey wurden als Schlusserben bestimmt.
Nachdem Francine im Alter von 95 Jahren verstorben ist, bilden die Töchter zunächst eine Erbengemeinschaft. Dies geht nicht lange gut.
Coco hat sich ihr ganzes Leben lang benachteiligt gefühlt. Der Streit war vorprogrammiert.
Sie beteiligt sich an der Verwaltung des umfangreichen Immobilienbesitzes kaum, obwohl sie hierzu verpflichtet wäre. Die Häuser verfallen zunehmend. Die Leerstände werden immer größer.
Audrey will diesem Verfall nicht weiter zusehen. Einer einvernehmlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft stimmt Coco nicht zu.
Audrey suchte Rat und ließ sich in unserer Kanzlei beraten und vertreten.
Versuch der gütlichen Auseinandersetzung
Zunächst haben wir den Versuch unternommen, Coco doch noch dazu zu bewegen, einer einvernehmlichen Auseinandersetzung zuzustimmen. Ein freihändiger Verkauf der Immobilien ist in vielen Fällen der bessere und schnellere Weg. Coco ist für vernünftige Argumente nicht zugänglich.
Teilungsversteigerung
2042 BGB gewährt jedem Miterben das Recht, zu jeder Zeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen. Einer einvernehmlichen Regelung hat Coco nicht zugestimmt.
Folglich haben wir die Teilungsversteigerung für jede einzelne Immobilie beantragt und letztlich durchgeführt.
Dieser Weg war lange, hat sehr hohe Kosten verursacht und schlussendlich weniger Erlös gebracht als der freihändige Verkauf.
Fazit: Jeder Miterbe kann zu jeder Zeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Widerstand führt in den wenigsten Fällen zu wirtschaftlichen Vorteilen.