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Hannchens helfende Hand

Hannchens helfende Hand

Der Missbrauch von Vollmachten ist allgegenwärtig. Gerade ältere, häufig alleinstehende Menschen werden häufig Opfer sog. „Gutmenschen“. Es werden dann umfassende Vollmachten errichtet. Nahezu gleichzeitig werden die „Opfer“ isoliert; Freunde und Familie sind plötzlich ganz schlecht und dürfen nicht mehr zu den Betroffenen. Fällt der Missbrauch auf, so ist es meistens zu spät. Aber auch wenn die Vollmacht umgangen wird, kann großer Schaden angerichtet werden. So auch in diesem Fall:

Gerhard (G) ist verwitwet und hat einen Neffen (S). Eigene Kinder hatte er nicht. Während seines aktiven Lebens war er zuerst Fußballer, sodann Manager und zum Schluss Buchautor. Es kam ein beachtliches Vermögen zusammen. Da G den Haushalt nicht alleine bewerkstelligen kann, hatte er seit vielen Jahren eine Zugehfrau namens Hannchen (H). H war in der Vergangenheit immer zur Stelle. Sie hat sich ihre Dienste in der Vergangenheit auch gut bezahlen lassen, immerhin 2.500 € netto im Monat. Eines Tages hat das der H nicht mehr gereicht. Die Spielschulden wurden immer erdrückender. Da kam der H eine Idee.

Vorsorgevollmacht des S umgangen

S genoss das vollste Vertrauen des G. S sollte den G auch beerben. Hierzu hatte er ein Testament errichtet. Daher errichtete G eine umfassende Vorsorgevollmacht, die im Wesentlichen alle Bereiche des täglichen Lebens abdecken sollte. Hiervon hat er der H erzählt. Diese sah es nicht ein, dass S am Ende das Vermögen bekommen sollte und sie die ganze Arbeit mit dem „Alten“ hatte.

H umging die Vollmacht geschickt

H war in solchen Dingen erfahren. Sie hatte gelesen, dass es zu unnötigen Rückfragen kommen könnte, wenn sie selbst bevollmächtigt wäre. Daher fasste sie einen perfiden Plan:

Zunächst wurde für den mittlerweile 85-Jährigen G ein Zugang zum Online-Banking eingerichtet, obwohl G überhaupt keinen Computer hatte. Sodann ließ sich die H “zur Sicherheit” einige Überweisungsträger von G blanko unterschreiben. Sie begründete dies damit, dass sie sich ja um alles kümmern müsse. Wenn er dieser Bitte nicht nachkomme, dann kündige sie den Job.

G wird altersschwach

In der Folge wurde G immer hinfälliger. Er baute sehr schnell ab. H sah ihre Chance gekommen. Sie überwies auf ihr Konto per Online-Banking mehrere größere Beträge. Die zuvor unterschriebenen Überweisungsträger vervollständigte sie um den Betrag, das Datum, sowie ihre Bankverbindung. Diese warf sie ca. 2 Wochen lang jeden Tag in den Briefkasten der Kreissparkasse, der Bank 1 Saar, sowie der Sparda-Bank. Das von G erworbene Gold nahm H treusorgend an sich. So kam ein Betrag von immerhin 350.000 € zusammen. H isolierte den G zunehmend. Sie ließ niemanden mehr an den G heran. S hat dies einfach so hingenommen.

H hat den G isoliert und ausgeplündert

Nachdem G verstorben war, nahm S Einsicht in die Konten des G und erschrak. Aus seinem ehemals wohlhabenden Onkel Gerhard war ein nahezu mittelloser Mann geworden.

Außer dem alten Mercedes und dem kleinen Häuschen ist von dem Vermögen nichts mehr geblieben. Eine Recherche der Bankverbindung zeigte, dass die Gelder allesamt an H geflossen sind, jeweils mit dem Verwendungszweck “Danke” oder “Merci”.

Recht haben und Recht bekommen

S war klar, auf welch perfide Weise sich H das Vermögen verschafft hatte. Nachweisen konnte er ihr leider nichts. Das Online-Banking erfolgte mit G’s Zugangsdaten, die Überweisungen waren von ihm unterschrieben. H behauptete, G habe ihr das ganze Geld geschenkt. Das Gegenteil konnte nicht bewiesen werden.

S hat keine Pflichtteilsergänzungsansprüche

An sich lösen solche Schenkungen Pflichtteilsergänzungsansprüche aus. S war jedoch der Neffe, mithin der Abkömmling von G’s einziger Schwester Petra (P). Geschwister haben keinen Pflichtteils– und demnach auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Dieser Fall ist traurig, aber nicht selten. Haben Sie den Verdacht, dass ein älterer hilfloser Mensch ausgenommen wird, so lassen Sie sich beraten. Häufig bestehen Möglichkeiten, einem derart dreisten Verhalten entgegenzuwirken. Lassen Sie sich beraten, bevor es zu spät ist. Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450.

Gerne errichten wir auch gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung.