Irren ist männlich – ein teurer Fehler
Anton ist mit Amalie verheiratet. Anton ist kinderlos. Amalie hat einen Sohn aus einer anderen Verbindung. Sie leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Anton ist Eigentümer einer wertvollen Immobilie auf dem Rotenbühl in Saarbrücken. Das Haus hat einen Wert von ca. 1,2 Mio €.
Anton will ein Testament verfassen und seine geliebte Amalie zur Alleinerbin einsetzen. Da seine Handschrift nicht die beste ist, entschließt er sich kurzer Hand, das Testament mit seiner alten Schreibmaschine zu verfassen. Er unterschreibt das Testament und legt es in seinen Nachttisch.
Anton verstirbt plötzlich und unerwartet. Amalie möchte sich beraten lassen. Sie möchte wissen, wie sie nunmehr als Alleinerbin sich legitimieren kann und wie es weitergeht. Daher vereinbart sie einen Termin zur Erstberatung bei uns in der Kanzlei.
Testament ist unwirksam
Die Ernüchterung ist groß: Das Testament ist unwirksam! Ein weiteres Testament existiert nicht. Es ist gesetzliche Erbfolge eingetreten.
Dies bedeutet konkret:
Anton und Amalie haben keine gemeinsamen Kinder. Daher erbt Amalie zu 3\4. Da Antons Eltern schon lange verstorben sind, erbt sein Bruder Martin zu 1\4.
Erbengemeinschaft
Amalie bildet nun mit Martin eine Erbengemeinschaft. Martin ist sehr vermögend und möchte mit der Erbschaft am liebsten nichts zu tun haben.
Bei einem zweiten Termin besprechen wir mit Amalie die Möglichkeiten
Ausschlagen ist keine Option
Eine Ausschlagung des Erbes durch Martin und seine Tochter Petra ist nicht zu empfehlen. Dann geht Martin’s Anteil an die entfernten Verwandten wie etwa Cousins und Cousinen. Dies kann keiner wollen!
Schenkung wird teuer
Auch die Schenkung des Anteils an der Immobilie an Amalie erscheint wenig sinnvoll. Der Freibetrag für eine Schenkung beträgt lediglich 20.000 €. Martin und Amalie stehen in keiner steuerrechtlich relevanten Beziehung zueinander.
Spielt die Schenkungsteuer keine Rolle oder akzeptieren die Beteiligten dies und wäre Martin einverstanden, so wäre dies eine mögliche Option.
Erbteilsverkauf
Eine denkbare Alternative wäre auch, dass Martin seinen Anteil an Amalie verkauft. Dann spricht man von einem „Erbteilsverkauf“. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden. Trotz allem Entgegenkommen musste Amalie an Martin insgesamt 250.000 € bezahlen. Auch die entfallende Schenkungsteuer, sowie Notar- und Anwaltskosten hat sie übernommen.
Wir haben die Abwicklung begleitet und den Vertrag zur notariellen Beurkundung vorbereitet. Martin hat den Kaufpreis auf einem Sparkonto für Amalies Enkel angelegt.
Sie sehen: Auch dieses Problem konnte letztlich gelöst werden – wenn auch unter einem hohen finanziellen Aufwand. Antons fehler war teuer.
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie ein Testament errichten wollen. Wenn der Erbfall erst einmal eingetreten ist, kann es schnell teuer werden. Aber es lässt sich vielleicht noch etwas retten. 0681 3875 1450.