Ablauf der Testamentsvollstreckung
Wurden Sie zum Testamentsvollstrecker bestimmt, so können Sie das Amt annehmen oder ablehnen. Ist dies der Fall, so ernennt das Nachlassgericht Sie zum Testamentsvollstrecker. Sie erhalten dann auf Antrag ein Zeugnis über die Tätigkeit. Dieses legitimiert Sie dann nach außen.
Hauptaufgabe – Durchsetzung des letzten Willens
Der Testamentsvollstrecker nimmt dann seine Tätigkeit auf. Diese besteht im Wesentlichen darin, den Willen des Erblassers -und nur diesen!- umzusetzen. Sind die Aufgaben erfüllt, so endet das Amt des Testamentsvollstreckers.
Testamentsvollstreckung kann sehr lange dauern
Die Tätigkeit kann auch auf längere Sicht angelegt sein. Die Grenze liegt bei 30 Jahren. Dies bietet sich gerade dann, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Nachlass selbst zu regeln (Stichwort: Behindertentestament). Eine Abberufung ist nur ausnahmsweise möglich. Gleichwohl können Sie das Amt zu jeder Zeit aufgeben.