Das (Super-)Vermächtnis
A und B sind verheiratet. Sie leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben 2 gemeinsame Kinder, C und D. A und B sind sehr vermögend. Sie besitzen mehrere Immobilien am St. Johanner Markt im Wert von zusammen ca. 2 Mio €, sowie Wertpapiere im Wert von ca. 1,5 Mio €.
A und B wollen ihren Nachlass sowohl erbrechtlich, als auch steuerrechtlich optimal regeln. Streit soll verhindert werden. Sie haben sich von uns beraten lassen.
Erbrechtliche Regelung
A und B haben davon gehört, dass Ehepaare ein sog. „Berliner Testament“ errichten können. C und D sollen den Längstlebenden beerben.
Dies wäre aus rein erbrechtlicher Sicht eine gute, relativ einfache und auch praktikable Lösung.
Steuerrechtliche Optimierung
Die Lösung über ein klassisches „Berliner Testament“ bedeutet steuerrechtlich, dass der Längstlebende zunächst Vollerbe wird. Er muss den gesamten Anfall -demnach ca. 1,75 Mio € versteuern. Abzüglich des Freibetrages für Ehegatten in Höhe von 500.000 € verbleibt ein zu versteuernder Betrag von 1,25 Mio €.
Dies muss nicht sein
Besser wäre gewesen, die Eheleute setzen sich wechselseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Der Längstlebende wird zusätzlich mit Vermächtnissen zu Gunsten der Kinder C und D belastet. Diese schmälern den Nachlass als Verbindlichkeiten.
Die Vermächtnisse können verschieden ausgestaltet werden.
Werden „normale“ Vermächtnisse angeordnet, so hat der Längstlebende diese im Erbfall zeitnah zu erfüllen. Der Bedachte muss das Vermächtnis dann versteuern.
Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn die Fälligkeit der Vermächtnisse bloß hinausgeschoben wird. Demgegenüber
Derzeit erscheint die Anordnung eines sog. Supervermächtnisses das effektivste Mittel zu sein, Steuerfreibeträge bestmöglich ausnutzen zu können.
Dem überlebenden Ehegatten wird hierbei der größtmöglich denkbare Gestaltungsspielraum eingeräumt, zu bestimmen, wann und in welcher Form das Vermächtnis zu erfüllen ist. Wird dann noch der Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmt, so haben die Eheleute vieles richtig gemacht.
Alles weitere klären wir im Zuge einer Beratung. Ausschlaggebend sind die Bedingungen und Wünsche im Einzelfall