So erreichen Sie uns:

Dorles Darlehen

Dorle’s Darlehen

Darlehen unter Verwandten oder Freunden sind keine Seltenheit. Aus verschiedenen Gründen werden kann entweder keine oder nur sehr geringe Zinsen verlangt. Man will sich im Regelfall nicht noch an den Kindern oder dem besten Freund bereichern. Dies kann spätestens im Erbfall aber teuer werden.

Hierzu folgender Fall:

Dorothée, genannt Dorle (D) ist verwitwet und hat keine eigenen Kinder. Sie ist finanziell abgesichert. Schöne Dinge, insbesondere Sportwagen haben es ihr schon immer angetan. Bis zu ihrem 81. Geburtstag fuhr sie selbst einen Ferrari. Dieser wurde bei einem Unfall zerstört. D hat sich keinen neuen Ferrari mehr gekauft – die sind ihr alle zu modern. Eines Tages erzählt ihr der Nachbarsjunge Peter (P), dass er sich zum 50. Geburtstag gerne einen Porsche 911 GTS kaufen möchte. Einen Großteil des Kaufpreises von immerhin 180.000 € hat P gespart. Die Porsche-Bank habe ihm für den Rest, etwa 40.000 € ein Darlehen mit einem Zinssatz von effektiv 7,49 % pro Jahr angeboten. Dies erzählt er seiner Freundin D.

D gewährt dem P ein zinsloses Darlehen

D ist der Auffassung, dass dieser Zinssatz „Wucher“ sei. Sie habe so viel Geld auf dem Sparbuch, für das sie keine Zinsen bekäme. Wenn P ihr verspreche, sie ab und an mit dem Porsche mitzunehmen, dann erhalte er von ihr ein zinsloses Darlehen. Er müsse nur monatliche eine Tilgungsrate in Höhe von 500 € zahlen. Wenn D verstirbt, soll ihm die Restschuld erlassen sein.

Gesagt – getan – Darlehensvertrag

D und P schließen einen schriftlichen Darlehensvertrag. P bestand auf einen ordentlichen Vertrag. Er kannte D’s Nichte Klaudine (K) und ihren Neffen Friedwart (F). Diese waren berüchtigt und von zweifelhafter Berühmtheit. Ärger ist also vorprogrammiert.

Erbfall nach D eingetreten

D genoss noch einige Sommer lang die gemeinsamen Ausfahrten, P zahlte monatlich seine 500 € und ließ die D ab und zu auch selbst ans Steuer. D hätte zwar lieber ihren Ferrari gefahren, aber in der Not konnte sie auch mit einem Porsche leben.

K und F fordern Darlehen vergeblich zurück

Als D verstarb, waren noch etwa 20.000 € an Darlehen offen. Diese forderten die K und der F zur Rückzahlung bei P an. Das Vorhaben scheiterte. D und P hatten einen aufschiebend bedingten Erlass der Restschuld vereinbart. Auslösendes Ereignis sollte der Tod der D oder die Weigerung des P, D im Porsche mitzunehmen sein.

Darlehenserlass = Schenkung

P war klar, dass der Erlass der Restschuld in Höhe von 20.000 € eine Schenkung darstellte. Diese Restschuld entsprach der Höhe nach zufällig dem Freibetrag, den P bei der Schenkungsteuer für sich beanspruchen konnte.

Glück gehabt?

Auf den ersten Blick hatte P Glück gehabt. Aber wie so oft war die Sache nicht zu Ende gedacht. Zur Erinnerung: D hatte dem P ein zinsloses Darlehen gewährt.

Kann kein anderer Zinssatz festgestellt werden, so wird derzeit (Stand: April 2025) ein solcher von 5,5 % pro Jahr angenommen. Vorliegend stand jedoch der „andere Wert“ in Höhe des Zinssatzes fest, den die Porsche-Bank dem P angeboten hatte. Dies waren 7,49 %. Dieser Zinssatz wurde als Referenz in den Darlehensvertrag zwischen D und P aufgenommen. Mithin beträgt die Differenz ganze 7,49 % pro Jahr.

P muss Schenkungsteuer auf nicht gezahlte Zinsen zahlen

Im Ergebnis hat das Finanzamt diejenigen Zinsen errechnet, die sich P aufgrund des zinslosen Darlehens der D erspart hat. Hierfür musste P Schenkungsteuer zahlen. Um diesen Betrag aufbringen zu können, musste er den Porsche leider verkaufen.

Durch kluge Gestaltungen hätte diese Folge leicht vermieden werden können. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen auch steuerrechtlich weiter. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0681 3875 1450.