Dorles teures Liebesglück
Nicht selten sind Eltern mit der Wahl des Partners oder der Partnerin des geliebten Kindes nicht einverstanden. Dies geht teilweise so weit, dass Kinder „erpresst“ werden – mit was auch immer.
Konkret wird dann damit gedroht, dass die Tochter oder der Sohn enterbt werden, wenn sie den missbilligten Partner heiraten.
Hierzu folgender Fall:
Dorle (D) ist seit 5 Jahren mit ihrer Lebensgefährtin, der 10 Jahre jüngeren Pauline (P) zusammen. Dies missfällt D’s Vater (V) und ihrer Schwester Monika (M) seit Anbeginn. Sie sind der Auffassung, P sei nur hinter dem Geld der V’s her.
Erbrechtliche Regelung
D lässt sich von ihrem Liebesglück nicht abbringen und ignoriert die gutgemeinten Warnungen des V. Daraufhin schreitet V zur Tat. Er errichtet ein Testament und enterbt die D unter der Bedingung, dass diese die P zu seinen Lebzeiten heiratet. Für diesen Fall soll M, ersatzweise dessen Abkömmlinge Alleinerbin sein.
D heiratet die P heimlich
D weiß von diesem Testament nichts. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion heiratet die D ihre Freundin heimlich vor dem Standesamt in St. Ingbert. V erfährt hiervon zunächst nichts. An einem schönen Mittwoch wird er in seiner Stammkneipe in Bliesweiler-Aßbach auf die schöne Insta-Story der D angesprochen. V könnte k…
In diesem Moment ist V froh, dass er seinen Nachlass so geregelt hat.
Erbfall tritt ein
Es kam wie es kommen musste. Auf dem Weg nach Hause verunglückt V auf der Landstraße zwischen Bliesweiler-Aßbach und Kuckucksbach mit seinem Porsche in einer engen Kurve. V hatte seine Wut nicht unter Kontrolle und war etwas zu flott unterwegs; vielleicht sind aber auch 10 Fernet einer oder zwei zu viel.
Testament wird eröffnet – D beantragt Erbschein
Das Testament des V wird eröffnet, die Überraschung ist groß. D vertritt die Auffassung, die Enterbung für den Fall, dass sie P heirate sei sittenwidrig. Dem tritt M entgegen und beantragt einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweist.
Enterbung nicht sittenwidrig
Ob eine Enterbung im Zweifel sittenwidrig ist oder nicht, muss anhand der Umstände des Einzelfalles geklärt werden. Angelehnt an die Entscheidung des OLG München vom 29.09.2024 spricht in unserem Fall einiges gegen eine Sittenwidrigkeit. Dies ist Wege der ergänzenden Testamentsauslegung zu ermitteln.
Anhaltspunkte contra Sittenwidrigkeit
Zum einen ist D immernoch am Nachlass beteiligt. Sie erhält den Pflichtteil.
Zum anderen sei D nur die Eheschließung mit P untersagt worden.
Schließlich hätte V die D auch ohne Angaben von Gründen zu Lebzeiten enterben können.
Schlussendlich hat das Nachlassgericht festgestellt, dass M den V alleine beerbt hat. Ob dies notwendig war, muss D alleine beurteilen. Klug war es nicht.
Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die Errichtung von Testamenten oder der Beantragung eines Erbscheins. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450.