Trucker, Cowboy und Mann
Eigenhändige Testamente sind -wie der Namen schon sagt- eigenhändig, d.h. handschriftlich (!) abzufassen und zu unterschreiben. Dies dürfte sich zwischenzeitlich herumgesprochen haben. Gleichwohl bestehen auch hierbei noch genügend Möglichkeiten, Fehler zu machen. Diese haben mitunter entscheidende Auswirkungen.
Hierzu folgender Fall:
Gunter (G) war ein echter Kerl. Er war Trucker, Cowboy (der Landstraße) und eben nicht zuletzt auch ein Mann. Verheiratet war er zeitlebens nie. Seine diversen „Mädchen“ aus ganz Deutschland hatten ihm über die Jahre insgesamt 5 Kinder geschenkt. Zu diesen hatte er mehr oder minder engen Kontakt. G war bis zu seinem 70. Lebensjahr „auf Achse“ in seinem LKW. Diesen nannte er liebevoll „big white Diesel“.
G wird Rentner – und krank
Dann setzte er sich zur Ruhe. Die Arbeitsbedingungen wurden ihm zu hart, die Trucker-Romantik bleibt auf der Strecke. G kaufte sich für den Ruhestand einen Mercedes E 400 Diesel – denn Ordnung muss sein. Er wurde dann sesshaft bei seiner langjährigen Freundin, seiner Emmylou (E) in Bliesweiler-Aßbach. G wurde schon bald sehr krank – täglich mindestens 90 Marlboro sind eben nicht gesund. E kümmerte sich um den G und pflegte ihn bis zu seinem Tod.
G errichtete ein Testament – E sollte abgesichert sein
G war ebenso fleißig, wie sparsam. Außer seinen Zigaretten und ab und zu neuen Cowboystiefeln hatte er keine großen Ausgaben, der Mercedes war gebraucht, gewohnt hat er im Truck oder bei einem seiner „Mädchen“. Folglich hatte G ein nicht unerhebliches Vermögen „auf der hohen Kante“. Daher nahm er ein Stück Papier, das er aus der Trucker- und Western-Zeitung “Schleudersitz” ausgeschnitten hatte und errichtete seinen „Last will“.
Das Papier enthielt die gedruckte (!) Überschrift „Last will“. Darunter waren vorgedruckt Zeilen für „Name, Vorname und Geburtsdatum“. Darunter war Platz für eigene Anmerkungen gewesen. G füllte die Zeilen aus und schrieb folgendes darunter:
„Emmylou 50 %, jedes Kind 10 %, sonst keiner was“
An den Seitenrand des Testaments setze er über die ganze Länge seine Unterschrift.
E beantragt Erbschein – und erlebt böse Überraschung
E beantragt beim Amtsgericht Homburg einen Erbschein, der sie zu 50 % als Erbin und die Kinder jeweils zu 10 % als Erben ausweisen wollte. Sie erlebt hierbei eine böse Überraschung. Eines der Kinder (K) tritt dem Erbschein entgegen und argumentiert, dass das Testament weder eigenhändig geschrieben, noch unterschrieben sei. Einzig die Aufzählung der Prozentsätze und den Namen habe G selbst geschrieben. Der Namenszug an der Seite sei keine Unterschrift.
E geht leer aus – Kinder sind Alleinerben
Letztlich gab das Oberlandesgericht der K Recht. Aus den bloßen Angaben von Prozentsätzen lasse sich der Testierwille des G nicht ableiten.
Die Überschrift sei nicht „handschriftlich“. Zudem sei der Namenszug an der Seite nicht abschließend. Ihm fehle demnach der Charakter einer Unterschrift.
Dieser Fall ist angelehnt an eine Entscheidung des OLG München vom 09.08.2024 und zeigt einmal mehr, dass eine fundierte Beratung unerlässlich ist. Wir beraten Sie gerne und errichten gemeinsam mit Ihnen ein Testament. Damit solche banalen Fehler nicht passieren.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zur Beratung unter 0681 3875 1450. Gerne kann eine Besprechung auch bei Ihnen zu Hause in gewohnter Umgebung stattfinden.