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Untervermächtnis für den Untermieter

Untervermächtnis für den Untermieter

Auch der Vermächtnisnehmer kann mit einem Vermächtnis für einen Dritten beschwert sein. Dies regelt § 2147 BGB. Die Gründe für eine solche Regelung können verschieden sein.

Hierzu folgender Fall aus der Praxis:

Anton (A) war unverheiratet und hatte keine Kinder. Einzige Verwandte war seine Schwester Ingrid (I). A lebte mit seinem Partner Peter (P) in einer schönen Altbauwohnung in Saarbrücken. Eines Tages ist P ausgezogen. Er hatte sich entschieden, seine Mutter zu pflegen. Da A nicht alleine in der großen Wohnung leben wollte, vermietete er eines der Zimmer an den schönen Ulf (U). So hatte er Gesellschaft und mit etwas Glück auch etwas zu sehen…

A und P blieben sehr gute Freunde. A und U lebten über Jahre hinweg in der Wohnung. U kümmerte sich etwas um den A und beide tranken immer gerne zusammen einen schönen Rotwein und rauchten eine Zigarre, mal alleine, mal zusammen mit den Bekanntschaften des U.

A wollte seinen Nachlass regeln und sicherstellen, dass sowohl sein langjähriger Partner (P), als auch der schöne Ulf abgesichert sein sollen. Er wusste, dass seine Schwester I ihn alleine beerben wird. Dies empfand er auch als gerecht.

Schwester ist Alleinerbin

An der gesetzlichen Erbfolge musste A nichts ändern. Einzige Verwandte war die I. Die gemeinsamen Eltern waren lange verstorben. Ebenso A’ s Zwillingsbruder Traugott. I sollte das Geld- und Wertpapiervermögen erben.

A wollte, dass P die Wohnung in Saarbrücken erhält. Hier waren sie so viele Jahre glücklich und P hatte als Selbständiger keine große Rente zu erwarten. Der schöne Ulf sollte aber weiterhin seinen Rotwein trinken und seine Zigarren rauchen können.

Vermächtnis

A beschwerte die Alleinerbin I mit dem Vermächtnis, dass P ein Nießbrauch für die Wohnung eingeräumt werden sollte. P nahm das Vermächtnis an und konnte die Wohnung vermieten.

Untervermächtnis

Den P beschwerte der A mit einem Untervermächtnis. Gegenstand war, aus den Mieteinnahmen dem schönen Ulf monatlich jeweils 15 Flaschen eines bestimmten Rotweins und 15 Zigarren der Lieblingsmarke zu kaufen und ihm zur Verfügung zu stellen. Für die Erfüllung des Untervermächtnisses ordnete er Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimmte er Herrn Rechtsanwalt Auer.

So stellte A sicher, dass seinem letzten Willen entsprochen und die wichtigen Menschen in seinem Leben abgesichert sind.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Ihr Testament errichten wollen. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zur Beratung unter 0681 38751450.