Treue bis in den Tod Erblasser haben die Möglichkeit, die Person des Testamentsvollstreckers selbst zu bestimmen. Hiervon sollten Sie Gebrauch machen. Gleichwohl kann sich nach Eintritt des Erbfalls herausstellen, dass die Wahl nicht so sehr glücklich ausgefallen ist. Dann wird es für die Erben oder den Vermächtnisnehmer relativ schwer, den Testamentsvolltrecker loszuwerden. Erblasserwille vorrangig Vorrangig …
Engel in der Not oder doch gieriger Betreuer? Immer wieder fallen sog. „Berufsbetreuer“ negativ auf. Noch harmlos ist, wenn sie ihren Aufgaben nicht nachkommen. Es soll Betreuer geben, die mehr als 80 Betreuungen übernommen haben – neben ihrem normalen Vollzeit-Job. Weitaus schlimmer ist, wenn der eigene Vorteil über die Interessen der (oft) Hilflosen gestellt wird. …
Untervermächtnis für den Untermieter Auch der Vermächtnisnehmer kann mit einem Vermächtnis für einen Dritten beschwert sein. Dies regelt § 2147 BGB. Die Gründe für eine solche Regelung können verschieden sein. Hierzu folgender Fall aus der Praxis: Anton (A) war unverheiratet und hatte keine Kinder. Einzige Verwandte war seine Schwester Ingrid (I). A lebte mit seinem …
Von Ersatzspielern und Ersatzerben Bei der Errichtung von Testamenten sollten die Erben möglichst genau bestimmt werden. Aber was geschieht, wenn der oder die Erben wegfallen, bevor der Erbfall eintritt? Hierfür sollte auch Vorsorge getroffen werden und Ersatzerben bestimmt werden. Hierzu folgender Fall aus unserer Praxis: Gundolf (G) war in den 70-er Jahren ein im Saarland …
Unterschrift heißt Unterschrift Zwischenzeitlich dürfte sich herumgesprochen haben, dass ein eigenhändiges Testament handschriftlich geschrieben und v.a. auch unterschrieben sein muss. Sonst ist es ungültig. Dies ergibt sich aus § 2247 I BGB. Dort heiß es: Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Es mag für Außenstehende albern klingen, dass …
Testament als Auslegeware? Nicht selten ist, dass sich Erblasser in ihrem Testament nicht klar ausdrücken oder die Anordnungen missverständlich sind. Dann ist das Testament auszulegen. Erblasserwille entscheidend Oberste Prämisse ist die Ermittlung des Willens des Erblassers. Zu ermitteln ist, was der oder die Erblasser tatsächlich wollten. Dies kann mitunter schwierig zu ermitteln sein. Insbesondere könne …
Bertrams beschränkte Bestattung Der oder die Erben haben die Kosten der Bestattung des Erblassers zu tragen. Mehrere Erben haften als Gesamtschuldner. Sind (gesetzliche) Erben von vornherein nicht vorhanden, nicht feststellbar oder schlagen sämtliche Erben das Erbe aus, so trifft die Bestattungspflicht die sog. „Bestattungspflichtigen“. Wer in diesen Kreis fällt, regeln die landesspezifischen Bestattungsgesetze. Kümmert sich …
Nicht alles ist erlaubt… Immer wieder kommt es vor, dass Erblasser in ihren Testamenten die Berufung der Erben an Bedingungen knüpfen. Grundsätzlich sind die Grenzen weit zu ziehen, was erlaubt ist. Dies hängt mit der Testierfreiheit zusammen. Manchmal schießen Erblasser aber auch übers Ziel hinaus. Dies kann dazu führen, dass entweder die Bedingungen oder gar …
Wer bestellt, der bezahlt auch! Immer wieder taucht die Frage auf, wer eigentlich die -teilweise nicht unerheblichen- Kosten eines gemeinschaftlichen Erbscheins trägt. Dieser kommt immer dann in Betracht, wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden und ein Erbschein beantragt werden soll bzw. muss. Wann dies der Fall ist, erklären wir Ihnen hier. Hierzu folgendes Beispiel aus …
Schenken will gelernt sein Manche Irrtümer und Fehlvorstellungen über das Erbrecht halten sich hartnäckig. Dass Kinder und Ehegatten im Erbfall in der Regel nicht komplett leer ausgehen, ist bekannt. Mitunter entstehen dann Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Hartnäckig hält sich die Vorstellung, dass diese Ansprüche durch lebzeitige Schenkungen umgangen werden können. Dies stimmt zum Teil auch und …